Hallo,
ich habe bereits die neue Schulordnung durchgesucht, doch finde keine Antwort darauf. Berücksichtigt die Note auf dem Jahresendzeugnis auch die Leistungen im 1. Halbjahr? Bzw. kann man sie berücksichtigen. Ein Schüler (11. Klasse) hat im 1. Hj. eine 3+ und 4+ geschrieben und sich besser beteiligt. Dieses Hj. zweimal 5+, Beteiligung so gut wie nicht, gelegentlich mal eine Hand in der Luft, dann aber kleine Sachen. Der Schüler ist schüchten, kommt von der Realschule, in einem anderen Hauptfach steht er klar 5. Nun quäle ich mich hier, wenn ich auch eine 5 gebe, bleibt er sitzen (meines Erachtens wäre eine Wiederholung sinnvoll, aber er bevorzugt eine Wiederholung der 11). Vor dem Hintergrund der Leistungen des 1. Hj. "brenne" ich nicht darauf, ein mangelhaft zu geben. Wisst ihr mehr bzw. wie handhabt ihr es in diesen Fällen?
NRW: Versetzungszeugnisnote
-
-
Bei uns am BK ist es laut den Kollegen so, dass die Note des 1.HJ zu einem Drittel einbezogen werden soll. Wo das steht, weiß ich allerdings nicht und auch nicht, ob es am Gymnasium anders sein sollte. es ist nur dann problematisch, wenn eine Abweichung um mehr als eine Notenstufe vorliegt (die Fälle habe ich, weil ich Klassen zum Halbjahr übernommen habe und meine Vorgängerin erwiesener Maßen unrealistische gute Noten gegeben hat und die Klassenleitung mir sagt, ich müsse das unbedingt wieder gerade rücken)
LG, Juliet -
Genaueres muss wohl in der "Notenbildungsverordnung" stehen - zumindest ist das bei uns in Ba-Wü so.
Hat es bei euch ein "HalbjahresZEUGNIS" oder eine "HalbjahresINFORMATION" gegeben? - Im letzteren Fall wäre ja nur über den Zwischenstand zum Halbjahr informiert worden - dann müssten ALLE Leistungen des GESAMTEN Jahres am Schuljahresende zusammengerechnet werden.-Die Leistungen des ersten Halbjahres zählen dann nicht zu einem Drittel - sondern die Note wird aus allen Tests des gesamten Jahres errechnet.
-
Schau mal hier: http://www.bildungsportal-nrw.…AQVersetzung/Endnote.html
LG
Britta
Werbung