Der "Studienrat" ist eine geschützte Bezeichnung. Wie sieht es aber mit dem "Lehrer" aus? "Hauptschullehrerin" darf sich auch nur eine Person nennen, die die dafür notwendige Ausbildung besitzt. Anders sieht es mit nicht geschützten Zusätzen aus: Reiki-Lehrer, Privatlehrer/ Privatgelehrter oder Nachhilfelehrer darf sich jeder nennen, der sich dazu befähigt fühlt.
Gänzlich ungeschützt sind nahezu alle Beratertätigkeiten (Ausnahme: Steuerberater): "schulpädagogische Beraterin" oder "Schullaufbahnberater" darf sich jeder nennen, ohne besondere Ausbildung oder Befähigung. Ebenso verhält es sich mit der "Lerntherapeutin", der "Familientherapeutin" und dem "Erziehungstherapeuten". Wer möchte, kann sich sogar hier: http://www.mondland.de/berufszertifikat/index.php im Internet für ein paar Euro ein schickes, auf edles Papier gedrucktes Zertifikat für die genannten Berufe kaufen. Visitenkarten mit dem eigenen Namen und der gewünschten Berufsbezeichnung gibt es gegen geringen Aufpreis auch noch dazu. Wikipedia nennt außerdem noch "Sachverständiger", "Gutachter" und "Dozent" als nicht geschützte Berufsbezeichnungen. Hier lassen sich tolle Kombinationen basteln: "pädagogischer Sachverständiger", "schulrechtlicher Gutachter", "Dozent für schulpädagogisches Konfliktmanagement", etc.
Ergänzungen gerne willkommen!
LG
Eva