Hallo in die Runde!
Nachdem ich mich über die "soll"-Anzeige einer Schwangerschaft beim Arbeitgeber kundig gemacht habe (das gilt doch auch für Beamte?) stellt sich mir nun die Frage, ob man als Schwangere (ca. 10-12. Woche) an einer Schülerfahrt ins Ausland teilnehmen darf (sofern man seinen "Zustand" dem Dienstherrn/Chef angezeigt hat). Oder muss dann da noch schnell Ersatz gefunden werden? Ansonsten kann ja die "soll"-Bestimmung auch bis nach dem Fahrtentermin ausgedehnt werden... ?
Viele Grüße
A.