vorzeitige Verbeamtung auf Lebenszeit in Nds?

  • Hallo!
    Ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden vorgezogenen Verbeamtung auf Lebenszeit. Im Moment bin ich als Studienassessor auf Probe seit einem Jahr (13 Monate) an einem Niedersächsischen Gymnasium tätig. Ich wollte auf diesem Wege fragen, ob es irgend jemanden "da draussen" gibt, der mir verlässliche Auskünfte zur Probezeit geben kann. An meiner Schule behaupten alle Lehrer sie könnten diese Frage nicht verlässlich beantworten, oder hätten das eigene Verfahren schlichtweg vergessen oder zumindest verdrängt.
    Ich habe in einem anderen Forum gehört, dass es Kollegen gibt, bei denen bereits nach einem Jahr die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgesprochen wurde. Gibt es da keine allgemeingültige Zeitspanne? Bis jetzt hat noch niemand (Schulleiter) mich auf dieses Thema angesprochen.
    Wie läuft das Verfahren genau, welche Prüfungen werden auf mich zukommen?
    Gruß und vielen Dank für euer Hilfe im Voraus...Norb647


    P.S.: Note im 2.Staatsexamen = 1,4

  • Hallo,


    die Regelprobezeit müsste im entsprechenden Landesbeamtengesetz geregelt sein. Erst wenn die Probezeit erfolgreich absolviert ist, kann ie Lebenszeitverbeamtung erfolgen.


    Der früheste Zeitpunkt für die Lebenszeitverbeamtung ist die Vollendung des 27. Lebensjahres (so war es jedenfalls bei mir).


    Für den geh. Dienst gilt m.W. in RLO eine Regelprobezeit von 2 Jahren und 6 Monaten. Der höhere Dienst hat eine Regelprobezeit von 3 Jahren.


    Allerdings gibt es Möglichkeiten, diese Zeiten abzukürzen.


    In RLP kann z.B. die Probezeit um 1,5 Jahre gekürzt werden, wenn mit einer besseren Note als mit 3 abgeschlossen wurde und sich der Beamte bewährt hat.


    Ob man sich bewährt hat, entscheidet der Schulleiter mittels einer Beurteilung, wie auch vor Beförderungen.


    Probezeitverkürzung und Lebenszeitverbeamtung müssen nicht zusammenkommen. Es kann also sein, dass man zwar die Probezeit bestanden hat, aber noch zu jung ist, für die Lebenszeitverbeamtung.(kommt eher im mittleren und geh. Dienst vor).


    Bei Lehrern schaut sich der Schulleiter einige Schulstunden an und z.B. die Klassenarbeiten ect...


    Bei Verwaltungsbeamten wird eben die allgemeine Arbeit bewertet.


    Die Regelungen sind in vielen Bundesländern ähnlich.


    Für Niedersachsen kann man folgendes finden:


    http://www.schure.de/nlvo/03/03-02.htm#p18



    Mich wundert es nicht, dass Schulleiter sich da nur wenig auskennen, bzw. ihre Schäfchen nicht ansprechen. Der Schulleiter wird nämlich erst dann reagieren, wenn ihn die Schulbehörde anschreibt. Die überwachen nämlich die ganzen Termine, schreiben den Schulleiter an und der wird dann tätig. Die Herren auf der Schulbehörde entscheiden nämlich, auf der Grundlage der Noten, Beurteilung ect..., ob die Probezeit verlängert wird oder die Lebenszeitverbeamtung erfolgt.


    Frage doch einmal bei der zuständigen Behörde (Bezirksregierung? Oberschulamt?) nach oder der GEW.


    Vielleicht haben die übersehen, dass es hier einen sehr guten Kandidaten gibt, der es verdient hat, dass man die Zeit verkürzt?


    Die Kollegen auf der zuständigen Behörde müssten Auskunft geben können, vielleicht haben die sogar ein Merkblatt. Fragen kostet nichts. Gehörte Beamtenrecht nicht zur Ausbildung bei den Lehrern?


    So, ich hoffe ich konnte mit meinem leider nur noch rudimentären Beamtenrechtswissen etwas helfen. Aber mein Fachgebiet ist momentan das Abfallrecht.


    Doris

  • Vielen Dank!


    Dann werde ich mal die zuständige Landesschulbehörde anrufen und die in dieser Angelegenheit um Auskunft bitten. Ich wusste nicht, dass nur die Behörde für die Einhaltung der Termine zuständig ist. Beamtenrecht hatte in unserem Seminar ein Ausbildungsvolumen von exakt 10 Minuten am Anfang des Referendariats.


    Besten Dank nochmal...Norb647

  • Hallo,


    ich weiß nicht, wie das bei euch in Nds ist.


    In RLP gibt es die ADD mit Hauptsitz in Trier, Nebenstellen in Koblenz und Nw.


    Als ich noch in der Schulbehörde war, gaben die Personalsachbearbeiter solche Akten mit Kandidaten für Probezeitende, Lebenszeitverbeamtung auf Widervorlage.


    Frage aber mal nach, wie die das bei Euch machen.


    Euer Rektor macht das sicher nicht - er verwaltet nicht die Personakten - bei uns in RLP.


    Jedes Bundesland ist da andes.


    Beamtenrecht kann man nicht in 10 Minuten abhandeln. Das haben wir in unserem Studium in vielen, vielen Stunden uns anhören müssen.


    Besorge Dir das Beamtenrecht deines Bundeslandes, die Laufbahnverordnung ect...


    Ansonsten frage die Gewerkschaft.


    Doris

Werbung