Hallo
ich habe meine Lehrerausbildung im Ausland gemacht und habe nun die Chance in NRW eine sofortige Gleichstellung zum 2 Staatsexamen zu bekommen. Ich habe Englisch/Französisch auf Lehramt für Gymnasien studiert und werde wohl die Ordnungsgruppe 25-26 bekommen. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich bald eine Planstelle übers Listenverfahren (heißen die in NRW auch Planstellen?) bekomme? Wie sieht denn die Jobsituation in NRW aus? Werden Lehrer noch verbeamtet? Idealerweise würde ich noch 2 Jahre im Ausland bleiben, aber man rutscht ja sicher keine Ordnundgruppe hoch wenn man nicht als Vertretungslehrer gearbeitet hat. Ich bin jetzt auch bald 31 Jahre alt, muss mich also beeilen wenn ich in NRW noch verbeamtet werden möchte, oder? Werden Erziehungszeiten angerechnet?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen da ich zur Zeit etwas planlos bin.
gruß
dacla
Einstellung NRW
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Hallo Dacla,
ganz schön viele Fragen auf einmal, von denen ich auch nur einige beantworten kann:
1. Man wird grundsätzlich schon noch verbeamtet (Ich weiß aber nicht genau bis zu welchem Alter)
2. Verbesserung der Ordnungsgruppen ist nur über Vertretungsstellen an Schule in NRW möglich (soweit ich weiß)
3. Es werden nur noch ganz wenige Stellen über das Listenverfahren vergeben. Die meisten Einstellungen erfolgen schulscharf, d. h. man bewirbt sich bei den Schulen selbst und informiert darüber lediglich mit HIlfe des vorgegebenen Formulars und einigen weiteren Unterlagen die Bezirksregierung. Die Stellenausschreibunge befinden sich seit heute im Netz http://www.leo.nrw.de, mit deiner Fächerkombination ist einiges dabei - wenn dir egal ist, wohin nach NRW du gehst. Auf der Homepage wird auch alles zu den Bewerbungen genauer erklärt. Achtung die Bewerbungsfrist ist der 14.5.!!! (für einige selbstständige Schulen auch schon vorher)
4. Da Englisch im Moment recht begehrt ist, hast du mit deiner Ordnungsgruppe und ein bisschen Flexibilität was Schulform (Auch Gesamtschule und Berufskolleg sind möglich) und Ort (nicht nur die Universitätsstädte) angeht, glaube ich durchaus gute Chancen bereits zum Sommer eine Stelle zu ergattern. Bewerben kann man sich ja mehrfach, vielleicht hast du ja Glück und du ergatterst sogar eine Schule in Lieblingsschulform und Lieblingsstadt...Viel Erfolg!
Delphine -
Hallo dacla,
...um in NRW Beamter auf Probe werden zu können darfst du u.a. noch nicht deinen 35-ten Geburtstag gefeiert haben! BaP wirst du nur wenn:
- Deutscher bist (oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt)
- gesund bist (Untersuchung beim Amtsarzt)
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst
- nicht vorbestraft bist
- Befähigung für die entsprechende Laufbahn erworben hast (= 2. Staatsexam)UND => !!!!Eine unbefristete Stelle antrittst!!!! <=
Durch die Geburt oder nachgewiesene Betreuung eines Kindes (unter 18 Jahren) kann die Altersgrenze um 3, höchstens bei mehreren Kindern um 6 Jahren verlängert werden.
VORSICHT: dies gilt NUR wenn nicht noch andere Gründe vorliegen (längere Studienzeiten, andere berufliche Tätigkeiten, Wartezeiten wegen "schlechter" Noten,....)Zur Jobsituation in NRW:
http://www.schulministerium.nr…Lehrerberuf/Prognosen.pdfEinstellungsarten in NRW:
Allgemein: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Hinweise/text1.html1. Listenverfahren: s.o hier zählt die Ordnungsgruppe auf jeden Fall, einmalige Bewerbung bei einer der 5 Bezirksregierungen
2. Ausschreibungsverfahren (=Schulscharfe Einstellung): Ordnungsgruppen zählen bedingt (Auswahlkommission achtet auch auf andere Kriterien), Bewerbung an jeder einzelnen Schule UND an einer der 5 Bezirksregierungen.
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Angebote/index.htmlAktueller Einstellungserlass:
http://www.bildungsportal.nrw.…ass_Lehrereinstellung.pdfTextmarker
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Hallo Textmarker,
toller Beitrag!Wie schaut es aus, wenn ich oben genannte Kriterien erfülle? Werde ich dann SOFORT zum Dienstantritt BaP?
MfG,
P. -
Hallo Peh.
DANKE :-))
"Wie schaut es aus, wenn ich oben genannte Kriterien erfülle? Werde ich dann SOFORT zum Dienstantritt BaP?"
JA!
ABER beachte folgendes:
- eventuell kann es Schwierigkeiten geben, wenn du dich auf eine Stelle bewirbst (und eingestellt wirst) für die du NICHT die Fakultas besitzt!
- Außerdem könnte es Probleme geben, wenn du z.B. dein 2. Staatsexam für Sek-II abgelegt hast aber dann auf eine SEK-I Stelle eingestellt wirst.Erkundige dich in solchen Fällen unbedingt beim Personalrat bzw. Gewerkschaft oder bei der einstellenden Behörde
Gruss Textmarker
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Hallo
nochmal vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mittlerweile die Anerkennung in NRW beantragt und mir wurde mein ausländischer Abschluß wie erhofft sofort anerkannt. Ich habe auch eine viel bessere Note bekommen als ich erwartet habe und muss mich nun irgendwann bei einer der 5 Bezirksregierungen bewerben/anmelden. Ich habe ja nicht das 2 Staatsexamen sondern nur eine Anerkennung meines Abschlusses aber angeblich kann ich mich wie alle anderen Kandidaten mit dem 2 Staatsexamen bewerben und verbeamtet werden. Mal schauen:-). Ich werde mich mal für Februar bewerben und schauen was darauf wird. Ich habe in meinem jetzigen Job auch Kündigungsfristen, bin gespannt, ob ich wirklich so einfach wieder zurück nach Deutschland komme. Bisher lief es super:-). Falls bei mir alles klappt, dann hätte ich es doch tatsächlich geschafft mein Ref im Ausland zu machen, ohne dass mir irgendwelche Nachteile entstehen. Das wäre ja so schön :-).
Gruß
dalca -
Hallo dacla,
wie lange hat es denn gedauert, bis die Anerkennung kam?Ich hatte mich fristgerecht beworben und daraufhin einen Brief erhalten, dass meine Anerkennung fehle. Ich habe mein Staatsexamen in Berlin gemacht, meine Fächer gehören auch zum Fächerkanon in NRW. Obwohl der Bezirksregierung schon beide Staatsexamenszeugnisse in beglaubigter Form vorlagen, habe ich diese noch einmal an die Anerkennungsstelle geschickt. Dies ist auch schon wieder 3 Wochen her - bis jetzt kein Bescheid.
Ich hoffe/vermute ja, dass die Herrschaften das Anerkennungsschreiben gleich mal drei Zimmer weiter getragen haben und darauf verzichteten, es mir zu schicken, damit ich das dann wieder nach Düsseldorf schicken kann.Das ist alles so herrlich kompliziert. Man könnte ja einfach mal telefonisch nachfragen, aber ich erreiche dort nie jemanden.
Gruß.
P. -
Heute kam das Anerkennungsschreiben in zweifacher Ausführung mit der Bitte, es umgehend an die Bezirksregierung Düsseldorf zu schicken (wo das Schreiben erstellt wurde)...
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