v-vertrag - feste stelle - wann schulamt benachrichtigen?

  • hallo,


    weiß jemand, ob man dem schulamt, bei dem man momentan eine vertretungsstelle hat, direkt bescheid geben MUSS, wenn man eine feste stelle angenommen hat?


    ich frage, weil ich die angst habe, dass mein bald erst noch zu verlängernder v-vertrag dann statt bis 08 nur bis beginn so-ferien befristet wird, falls das schulamt weiß, dass ich nach den ferien nicht mehr bei meiner jetzigen schule tätig sein werde...


    dann würde ich die ferien ohne gehalt dastehen....


    es geht also konkret nur um ein paar tage wartezeit (verschweigen), damit ich erst mal den nächsten v-vertrag bekomme und danach erst kündige...

  • Du wärst nicht die Einzige, die sich arbeitslos meldet und vom Sozialamt Hilfe zur KV bekommt...


    aber du fragst uns gerade, ob du lügen sollst...willst du wirklich eine Antwort????

  • ich habe gerade euch gefragt, weil ich dachte, unter lehrern diejenigen mit dem größten verständnis für meine bzw. allgemein diese situation zu finden.


    ich habe bis zum sommer dann insg. fast ein halbes jahr für dieses schulamt gearbeitet und meine mir meine bezahlten ferien "verdient" zu habe ;)


    wenn jeder v-lehrer darauf verzichten müsste, würde ich es auch hinnehmen.
    bei mir liegt es jedoch nur an einer ärgerl. überschneidung.
    mein neuer (bis 08 verlängerter) v-vertrag könnte jeden tag per post zum unterzeichnen kommen, meine feste stelle habe ich bereits vor 2 tagen angenommen.


    ich hoffe einfach, dass es "klappt" und finde mein vorgehen nicht falsch.



    übrigens meine ich ja kein direktes "lügen", denn das schulamt fragt bei v-verlängerung nicht direkt (weder mündl. noch im vertrag), ob ich bereits eine festanstellung angenommen habe...

  • Als ich im letzten Jahr meine Festanstellung bekommen hab, hab ich dem Schulamt gar nichts gemeldet, das ging automatisch. Allerdings bin ich auch im selben Schulamtsbezirk geblieben, ich weiß nicht, wie das sonst ist.


    LG
    Britta

  • Zitat

    Original von Tina_NE
    Du wärst nicht die Einzige, die sich arbeitslos meldet und vom Sozialamt Hilfe zur KV bekommt...


    aber du fragst uns gerade, ob du lügen sollst...willst du wirklich eine Antwort????


    Was silke111 macht ist ja kein Lügen, sie hält nur Informationen zurück. und mal ganz ehrlich: Die ganzen Scherze mit Verträgen bis zu den Ferien - würde das in der freien Wirtschaft geschehen würden die Leute massenhaft vors Arbeitsgericht zeihen, es ist ein Unding, die Leute vor den ferien zu "entlassen"... Soweit ich informiert bin, muss man in normalen Firmen nach 3 Zeitverträgen einen unbefristeten Vertrag ausstellen.... (bzw. darf nicht erneut einen befristeten vertrag mit demselben Arbeitnehmer schließen)...

  • Zitat

    Original von Schmeili
    Soweit ich informiert bin, muss man in normalen Firmen nach 3 Zeitverträgen einen unbefristeten Vertrag ausstellen.... (bzw. darf nicht erneut einen befristeten vertrag mit demselben Arbeitnehmer schließen)...


    Ist bei Lehrern eigentlich genauso, es sei denn die Befristung hat einen Grund, der im Vertrag genannt wird.
    Ein befristeter Vertrag ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren ohne Begründung zulässig. Ein erneuter Vertrag ohne Befristungsgrund darf nicht geschlossen werden. Auch schon nicht innerhalb der 2 Jahre, wenn zwischendurch eine kurze Pause bestand. Es gibt gerade in Brandenburg zig Lehrer, die sich aufgrund der "dumm" erstellten Verträge haben einklagen können und dann einen unbefristeten Vertrag bekamen.


    Was nun aber das Eingangsposting angeht: Die Frage ist, ob sich die Schulämter miteinander in Verbindung setzen und das rausbekommen. Wenn Du einen Festvertrag unterschreibst und einige Tage später nochmal einen Vertretungsvertrag unterzeichnest, dann könnte das sicherlich auch rechtliche Konsequenzen haben, da Du dies ja bewusst getan hast, obwohl Dir klar war, die Verlängerung der Vertretungsstelle nie antreten zu wollen.
    Ich wäre da vorsichtig!

  • Nell:
    im v-vertrag wird ja (zum glück) nichts in der richtgung "ich habe momentan keine festanstelllung angenommen" oder ähnliches gesagt, so dass ich nichts wirklich unrechtes unterzeichne...
    außerdem beinhaltet mein neuer v-vertrag ja noch 5-6 wochen vor den so-ferien, insofern trete ich ihn ja erst auch an...
    nur hoffe ich so, dass er zum 5.8. und nicht zum 20.6. ausläuft.


    doof ist natürlich, wenn dann mein neues schulamt dem alten mitteilt, dass ich zb am 26.4. die feste stelle mit beginn 6.8. unterzeichnet habe und erst am 28.4. den vertretungsvertrag vom 10.5. an befristet bis 02.08.
    falls die unterzeichnungsdaten nicht mitinformiert werden, habe ich glück und mein v-vertrag läuft einfach am 5.8. aus :)

  • Naja, zunächst finde ich, dass du in NRW privilegiert bist. In Hessen gibts bei Vertretungsverträgen keine bezahlten Sommerferien. Das Problem hatte ich nämlich letztes Jahr auch.


    Selbstverständlich sind solche Praktiken eine Sauerei. Aber das ist ja bald nicht mehr dein Problem.


    Die feste Stelle schon sicher haben und einen Folgevertrag für die Vertretung unterschreiben geht meines Erachtes gar nicht. Woher willst du wissen, dass das nicht doch rauskommt? Dann kannste dir deine Beamtenstelle vermutlich in die Haare schmieren, auch wenn nicht explizit im Vertretungsvertrag steht, dass du kein anderes Arbeitsverhältnis hast. (Hatte in meinem Leben schon so einige Arbeitsverträge und da steht das meines Erachtens nie drin.)


    Ich würde mir mal überlegen was ich langfristig will, eine Stelle und einen guten Leumund oder sechs Wochen Gehalt.


    ML

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • das sehe ich anders:


    ich denke, nach fast halbjähriger v-stelle das recht auf bezahlte ferien zu habe!
    wäre der verlängerungsvertrag schon ein paar tage vor dem unterschreiben der festanstellung gekommen (was gut möglich gewesen wäre), hätte ich die bezahlten ferien schon sicher.


    sogar meine jetzige schulleitung sieht es so wie ich und hat noch nicht beim schulamt nach der nächsten v-lehrerin gefragt, sondern wartet, bis mein jetziger vertrag, den ich ja auch erst mal anatrete, unter dach und fach ist.


    hätte ich erst im mai/juni, also in der nächsten ausschreibungsrunde, eine feste stelle bekommen, wäre mein v-vertrag auch schon unterschrieben und ich würde erst zum 5.8. gekündigt werden.
    warum also soll ich benachteiligt werden, weil ich meine festanstellung schon eine runde früher bekommen habe?!

  • Dann ist doch alles klar und ich verstehe nicht, warum du hier postest.


    Ich persönlich würde das trotzdem nicht machen, das wäre mir viel zu heiß, denn die Konsequenzen trägst am Schluß du, nicht deine Schulleitung.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    Einmal editiert, zuletzt von Maria Leticia ()

  • Hi!


    Ich wäre vorsichtig: Musst du deinen neuen Vertrag (den über die feste Stelle) nicht beim Schulamt vorlegen? Da steht doch das Unterzeichnungsdatum drauf. Wenn nicht, kann es immer noch sein, dass die Schulämter untereinander Kontakt haben und das Ganze sowieso auffliegt. Vor allen Dingen, da in NRW feste Stellen ja nur zu bestimmten Zeitpunkten vergeben werden. Wenn du nach den Sommerferien deine Vertretungsstelle nicht antrittst, dann wird denen im Schulamt auch klar sein, dass du ungefähr zum jetzigen Zeitpunkt den Vertrag für die feste Stelle unterschrieben hast - das kann ganz großen Ärger geben (eventuell sogar mit der Verbeamtung).



    Aber mal ganz davon abgesehen: Jemandem den Vertretungsvertag vor den Ferien zu kündigen, um ihn danach wieder einzustellen, finde ich schon unverschämt, denn in der Ferienzeit müssen ja auch Vor- und Nachbereitungen getroffen werden, damit man nach den Ferien eben seinen Job vernünftig machen kann. Ferienzeit ist ja nicht gleich Urlaubszeit.


    In deinem Fall sieht die Situation aber meiner Meinung nach ganz anders aus: Du wirst für deine Vertretungsstelle keine Nach- oder Vorbereitungen mehr treffen - warum solltest du also das Recht auf bezahlte Ferien haben? Du lieferst ja im Gegenzug auch keine Leistungen mehr für dein Geld.
    Das meine ich nicht böse, sondern ich möchte nur ausdrücken, dass ich es in dem Fall logisch finde, dass du kein Geld in den Ferien beziehst.


    Liebe Grüße


    Sina

  • Hi,


    ich wäre auch lieber vorsichtig.
    Hier in Hessen arbeiten viele, viele meiner Kollegen übrigens mehr als ein halbes Jahr, nämlich oft ein ganzes Schuljahr, und trotzdem werden die Sommerferien nicht bezahlt.
    Ist nur als Randbemerkung gedacht,
    aber ich an deiner Stelle würde doch lieber sechs Wochen ohne Gehalt als danach vielleicht sehr lange ohne Beamtenstellen auskommen!


    Grüße,
    slumpy

  • Ich halte es übrigens für sehr wahrscheinlich, dass das Schulamt Deine Akten vom anderen Schulamt anfordert bzw. zugeschickt bekommt, denn gerade in Hinblick auf die Verbeamtung und auf das Dienstalter will das neue Schulamt sicher wissen, wann Du wo wie gearbeitet hast. Also dürften sie das feststellen können.


    Letztlich musst Du selbst wissen, was Du tust, wenn Du aber hier um Rat fragst, dann denk bitte auch über die Gegenargumente nach.

  • Zitat

    Original von sina


    In deinem Fall sieht die Situation aber meiner Meinung nach ganz anders aus: Du wirst für deine Vertretungsstelle keine Nach- oder Vorbereitungen mehr treffen - warum solltest du also das Recht auf bezahlte Ferien haben? Du lieferst ja im Gegenzug auch keine Leistungen mehr für dein Geld.
    Das meine ich nicht böse, sondern ich möchte nur ausdrücken, dass ich es in dem Fall logisch finde, dass du kein Geld in den Ferien beziehst.


    Naja, da hat in NRW aber nunmal das eine nicht unbedingt mit dem anderen zu tun. In meinem Fall war es so, dass der Vertretungsvertrag ohnehin über die Ferien hinweg lief. Durch meine Festanstellung endete er also durchaus vorzeitig, aber eben auch erst mit Ferienende, so dass ich über die Ferien hinweg noch bezahlt wurde. Und was die Vorbereitungen betrifft: Wenn du so argumentierst, könntest du auch feststellen, dass Silke ja in den Sommerferien schon Vorbereitungen für ihre neue Stelle treffen wird und somit Recht auf Bezahlung für die neue Stelle hätte...


    Unabhängig davon wäre mir die Sache aber wohl auch zu heiß und ich würde zumindest erstmal im Schulamt anrufen, um die Sache telefonisch abzuklären.


    LG
    Britta

  • Zitat

    Original von sina
    Aber mal ganz davon abgesehen: Jemandem den Vertretungsvertag vor den Ferien zu kündigen, um ihn danach wieder einzustellen, finde ich schon unverschämt, denn in der Ferienzeit müssen ja auch Vor- und Nachbereitungen getroffen werden, damit man nach den Ferien eben seinen Job vernünftig machen kann. Ferienzeit ist ja nicht gleich Urlaubszeit.


    Das sieht das Schulamt aber anders. Ich hatte letztes Jahr auch das Problem, dass mein Vertretungsvertrag vor den Sommerferien endete und ich meine feste Stelle erst am Ende der Ferien antreten sollte.


    Allerdings ist der Markt für Spanischlehrer so leergefegt, dass ich auch noch Angebote erhielt, als ich meine Stelle schon zugesagt bekommen hatte, die Vereidigung aber erst am Ende der Ferien hätte stattfinden sollen.


    Ich habe dann im Schulamt angerufen und ihnen von meinen Angeboten berichtet, durfte plötzlich gleich am nächsten Tag d.h. zu Beginn der Sommerferien zur Vereidigung dort erscheinen.
    Als wir fertig waren sagte der leitende Schulamtsdirektor zu mir, ich solle mich wenigstens mal in der Schule zum Dienstantritt melden, wenn man mich schon fürs Ferienmachen bezahlen würde und erging sich groß und breit darin, wie schwierig es gewesen sei, dem Schulamtsjuristen meine Stelle aus den Rippen zu schneiden, da sie ja Bezahlung über die Ferien beinhaltete.


    LG
    ML

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Hallo,


    ich kann als Verwaltungsfachmensch nur raten, immer alles zu sagen, denn es werden Datenabgleiche vorgenommen. Auf dem Schulamt habe ich schon einmal gearbeitet.


    Außerdem geht die Bezahlung oft über eine Zentrale.


    Meine Meinung zu der Praxis der unbezahlten Ferien:


    Unverschämtheit


    Was sagt denn die GEW dazu? Wie ist das mit dem Urlaub?


    So etwas gab es bei uns auch mal, allerdings nur mit dem Urlaubsgeld. Da war Schluss am 30.06(nach der Anwärterprüfung) und die Vereidigung zum Anstellung fand am 03.07 statt. Aber Urlaubsgeld gab es nur, wenn man am 01.07. dabei war.


    Doris

  • ich bin leider weder vbe- noch gew-mitglied, insofern kann ich mich nicht kostenfrei beraten lassen...


    ich finde, es gibt kein wirkliches gegenargument, dass unbezahlte ferien rechtfertigt, wenn man zuvor fast ein halbes jahr gearbeitet hat, laufende kosten hat (in meinem fall als alleinerziehende mit einem kind und anstehendem umzug in den ferien nicht wenige) usw.


    aber scheinbar finden einige lehrer hier genügend argumente für die seite von schulamt und co.......


    in den ferien muss ich mich natürlich auch auf meine neue stelle (neue kurse, fächer etc) vorbereiten und u.a. auch einen kostenpflichtigen englisch-kurs machen etc.


    zu dem akten-abgleich:
    das schulamt sagte mir, dass mit beamtenstatus eine neue akte angelegt wird und vertretungs-/angestelltenverträge dann nicht an das neue schulamt weitergereicht werden.
    außerdem fällt ja auf den 1. blick nichts ungewöhnliches auf, da v-vertrag ab mai und festanstellungsannahme ab august ja fast zeitgleich eintreffen und dann noch bei verschied. ämtern.


    naja, ich warte einfach mal ab, was passiert, ob jemand etwas auffällig findet...
    ich denke jedoch, mehr als die reduzierung der vertragszeit auf den 20.6. wird mir nicht passieren!



    einen schönen mai-feriertag wünscht euch silke :)

  • Liebe Silke,


    ich habe die Diskussion hier verfolgt. Ich habe an anderer Stelle zu der gruseligen Einstellungsproblematik in NRW gepostet. Ich bin seit knapp 7 Jahren an einer Schule als "Aushilfslehrkraft" im befristeten Angestelltenverhältnis tätig und habe jetzt in den Osterferien erfahren, dass mein Vertrag (läuft bis zu den Sommerferien) nicht verlängert wird. Sehr wohl könnte ich aber möglicherweise an meiner Schule nach den Sommerferien weiter arbeiten. Meine Schulleiterin hat mich schon gefragt, ob ich dann eine Klasse (und die Lehramtsanwärterin) übernehmen würde.


    Du kannst so glücklich sein, nach nur einem halben Jahr eine Beamtenstelle angeboten zu bekommen. Ich habe mit Leuten vom Schulamt, der Bezirksregierung, dem Personalrat, der GEW, dem Ministerium und zwei Anwälten gesprochen. So lange ein sachlicher Grund für die Befristung im Vertrag steht, kann diese Taktik bis zur Rente fortgesetzt werden.


    Auch ich fühle mich ausgenutzt bis zum geht nicht mehr. Bin in den Sommerferien arbeitslos, muss aber Unterricht vorbereiten. Nach laufenden Kosten oder der Arbeitszeit, die du vorher abgeleistet hast, fragt niemand. Das interessiert die Leute da oben nicht!
    Gerecht ist das Lehrereinstellungsverfahren in NRW nicht.


    Kollegiale Grüße von
    Soraya

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