Hallo,
kann man sich in der Probezeit (die drei Jahre der Probeverbeamtung)beurlauben lassen? Wenn ja, habe ich dann nach der Rückkehr automatisch Anspruch auf eine Stelle im gleichen Status oder verliere ich den "Beamtenaufprobestatus"? Vielleicht weiß ja jemand von Euch Näheres.
Gruß