Steuer: Verlustvortrag/ Verlustrücktrag

  • Hallo!


    Ich mache gerade zum ersten mal meine Steuereklärung und komme an einer Stelle nicht weiter!


    Was genau bedeutet Verlustvortrag bzw. Verlustrücktrag?


    Ich meine mal irgendwo gehört zu haben, dass es für mich als Referendar interessant sein könnte, da ich 5400 Euro Werbungskosten absetzen kann, aber nur 415 Euro an Steuern wieder herausbekommen soll. In diesem Moment ärgert es mich, dass ich nur so wenig Steuern zahlen musste ;)



    Wer weiß Rat?


    Frutte

  • Da schließ ich mich gleich mal an. Ich blick nämlich gar gar nichts!


    Mit dem Pauschbetrag, wie realistisch ist es eigentlich, über diese 920Euro zu kommen? Ich = Refgehalt Steuerklasse 5, mein Mann mit Durchschnittslohn Klasse 3 und 2 Kinder?


    Denn die WErbungskosten finde ich ja interessant: Wie kommst Du spontan auf die 5400? Ergibt sich das automatisch oder brauche ich jede Quittung aus dem Copyshop u. ä.?

  • Ich habe alles in mein Steuer-Programm eingegeben und dann ist diese Riesensumme bei rausgekommen. War auch etwas erschrocken :rolleyes:


    Ich habe angegeben: Entfernungspauschale, Dienstfahrten, Fortbildungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Unterrichtsmaterial, Versicherungen, usw.


    Ich glaube da kommt man ganz schnell über 920 Euro!


    Frutte

  • Aha. Hab bisher kein Steuerprogramm, sondern nur die Elster vom Finanzamt.
    Bin ja mal gespannt...
    Hab schon Panik, dass ich zurückzahlen muss!
    Aber da kann ich mir vorstellen, dass du dich ärgerst, wenn du nur soviel bekommen kannst, wie du einbezahlt hast...


    Bei mir summieren sich die Steuern nämlich wirklich in der Größenordnung.

  • Bin ich doof oder was?


    Wie ist das mit den Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung? Wo kann ich denn das eingeben?


    Ich glaube aber, dass ich den Begriff "Verlustvortrag" kapiert habe: Das ist, wenn du im voraus schon mehr Steuern bezahlt hast, als du eigentlich mit deiner Steuerklasse müsstest.

  • Ausbildungskosten kannst du unter Anlage N angeben. Bei meinem Programm steht das auf jeden Fall so...

  • Gefunden! Danke!
    Jetzt muss ich mich nur noch durch die Kinderbetreuungskosten kämpfen. Das kann ja heiter werden, denn er macht ständig Fehlermeldungen ;)
    Was kann ich denn dafür, wenn das einfach so ist?
    ÜBerhaupt findet das Programm meine Familienverhältnisse gar nicht plausibel...
    Aber das ist mir echt egal. Die sollen nachfragen, wenn sie wollen. Wenn der Betrag stimmt, der im Moment angezeigt wird, kann ich nicht meckern...

  • Die Streichung des Arbeitszimmers ist genau so eine Sache, wie die Streichung der Entfernungspauschale - ziemlich umstritten. Hier wird es mit Sicherheit Musterprozesse geben und es kann durchaus sein, dass das Arbeitszimmer wieder anerkannt werden muss. Deshalb würde ich es erst mal mit ansetzen. Wenn die Anerkennung dann abgelehnt wird Einspruch einlegen, nur so behält man seine Ansprüche, falls das Gesetz nachträglich gekippt wird.


    Bei Werbungskosten hat man die Wahl, entweder die Pauschale abzusetzen (die ist aber nicht 5400 ¤, sondern etwa so um 500 ¤), oder einzeln aufzulisten. Die meisten Lehrer dürften mit letzterem besser fahren.


    Grüße,
    Moebius

  • Hallo,
    das Arbeitszimmer wird für das Jahr 2006 noch anerkannt. Man kann es also noch ansetzen.
    Erst für 2007 ( der Steuerausgleich wird 2008 durchgeführt) wurde das Arbeitszimmer gestrichen.

  • ano, du hast Recht. Das Arbeitszimmer kann ich für letztes Jahr noch absetzen. Beim Finanzamt hat sich die nette Dame meine Steuererklärung angesehen und hat keinen Einwand eingelegt...


    Frutte

  • Auch für 2007 lohnt es sich, die Arbeistzimmerkosten zu sammeln und abzusetzen. Es wird dann einen Ablehnungsbescheid für diesen Kostenteil geben. Doch nur, wer dann Widerspruch einlegt, hat Aussicht auf Nacherstattung der Kosten, falls die Musterprozesse Erfolg haben (wovon ich ausgehe).


    Die ersten Prozesse gegen die Kürzung der Entfernungspauschale wurden gewonnen.
    Beim Arbeitszimmer sehe ich genau denselben Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Selbstständige dürfen Ihre Kosten absetzen, Arbeitnehmer nicht - das werden die Verfassungsrichter den Gesetzesmachern (hoffentlich) um die Ohren hauen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo zusammen,


    ich hole diesen Beitrag mal wieder nach oben, weil ich glaube, dass meine Frage hier ganz gut reinpasst - und ich hab das Gefühl, dass sich hier einige/viele weitaus besser auskennen, als ich...


    Ich bin Sport-Referendarin und trage eine Brille. Jetzt ist es bei uns des öfteren vorgekommen, dass Schüler den Lehrern im Sportunterricht die Brille von der Nase geschossen haben, so dass ich beschlossen habe, in der Sporthalle nur noch Kontaktlinsen zu tragen.


    Lange Rede...: Kann ich die Linsen von der Steuer absetzen?


    Würd mich freuen, wenn mir da einer von euch helfen kann!


    Lieben Gruß,


    Tine

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