Befirsteter Vertrag - Wer füllt die Bescheinigung fürs Arbeitsamt aus?

  • Zu den Sommerferien endet mein Arbeitsvertrag udn ich werde in den Ferien Arbeitslosengeld bekommen.
    Nun habe ich vom Arbeitsamt so ein Blatt bekommen, welches der Arbeitgeber ausfüllen muss.Es geht um alle möglichen Dinge: Arbeitszeit, Lohnsteruerklasse, den Arbeitsvertrag etc.


    Weiß jemand, ob ich den ans Schulamt oder an den LBV schicken muss?


    Danke

  • Hallo Tanja,
    dann sehen wir uns vielleicht beim Arbeitsamt wieder. Galgenhumor beiseite:
    Das Formular habe ich erst dem Schulamt und dann dem LBV zugeschickt. Du musst Dich auch bei der Krankenversicherung melden.


    Mein Vertag, der ja in den letzten 6,5 Jahren immer in Etappen verlängert wurde, läuft auch im Sommer aus. Leider hat das LBVamt bei der letzten Verlängerung versäumt, mich rechtzeitig bei der Krankenkasse wieder anzumelden. Der Vertrag wurde verlängert und die BKK wusste nichts davon. Da es in letzten Jahren so war, dass die Daten automatisch weitergeleitet wurden, habe ich mich auch nicht bei der Krankenkasse gemeldet.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Gehe den sicheren Weg und melde Dich auch dort ab.


    Ich verstehe allerdings nicht, dass Du mit Deinen Fächern keine Stelle bekommst. Bin ich doch bei den letzten Ausschreibungen leer ausgegangen, da ich genau diese Fächer (Kunst, Musik, Reli) nicht studiert habe.


    Es ist doch zum Brüllen.


    Liebe Grüße von


    Soraya

  • Mir wurde nach allen Vorstellungsgesprächen, die ich hatte gesagt, ich hätte nicht genügend Berufserfahrung. Naja, vielleicht habe ich dieses jahr Glück.
    Ich drücke dir auch die Daumen.

  • ich hätte nicht genügend Berufserfahrung.


    >>wie bekommt man die eigentlich, wnen man nicht eingestellt wird. oder bist du noch zu jung

    Suum cuique!


    Um Vorwürfen vorzubeugen,
    gilt bei allen meinen Beiträgen mitzudenken:
    BSE:
    (BETROFFENHEIT SORGE ERSCHÜTTERUNG)

  • Hi Tanja,


    wie machst du das, das du ALG bekommst? Ich war beim Arbeitsamt um mich fristgerecht arbeitssuchend zu melden, da ich auch einen befristeten Vertrag bis zu den Sommerferien habe, und mir wurde rigoros gesagt, dass ich gar nichts bekomme, noch nicht mal den Arbeitgeberanteil der Krankenkasse...bin leicht schokiert, weil ich dann ja ohne Einkommen mehr Ausgaben habe als jetzt.


    Sorry, dass ich dir bei deiner Frage nicht weiterhelfen kann,
    Juliet

    Traue jemandem etwas zu und er wird sich darum bemühen, diesem Vertrauen zu entsprechen. (Don Bosco)

  • Hi,
    in den letzten Sommerferien habe ich auch nichts bekommen, weil ich dann erst 4,5 Monate, also seit Ende des Referendariats als Angestellte gearbeitet habe, man muss aber Mindestens 12 Monate haben.
    Also habe ich überlegt ALG2 zu beantragen, das ging aber nicht, (Auto, bausparvertrag etc., mein Freund war mir unterhaltspflichtig), also lebte ich 6 Wochen auf Kosten meines Freundes, von Ersparten und musste mich auch freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichern.
    Tipp: Die DAK meinte urplötzlich, dass das nicht ginge, ES GEHT ABER, du musst nicht in eine private KV für die Zeit, einfach etwas hartnäckig bleiben. Kostenpunkt bei der gesetzlichen Versicherung ca. 130 euro/ Monat.


    Jetzt bin ich die 2. Sommerferien arbeitslos, habe aber "innerhalb der letzten 2 Jahre mindstens 12 Monate gearbeitet" und bekomme somit (hoffentlich!, wer weiß was nun wieder dagegen spricht) Arbeitslosengeld.

  • Zitat

    Tanja schrieb am 18.03.2007 12:30:
    Tipp: Die DAK meinte urplötzlich, dass das nicht ginge, ES GEHT ABER, du musst nicht in eine private KV für die Zeit, einfach etwas hartnäckig bleiben. Kostenpunkt bei der gesetzlichen Versicherung ca. 130 euro/ Monat.


    Um sich gesetzlich freiwillig zu versichern zu können (und das wollt ihr ja wenn ihr kein ALG2/Hartz IV bekommt) muss man


    -in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein (auch Familienversicherung)


    ODER


    - die letzten 12 Monate durchgängig gesetzlich versichert gewesen sein.



    Gerade PKVs wollen einem da sehr gerne etwas anderes erzählen :) Info von meinem Bruder der sich seinerseits bei der AOK damit dauernd beschäftigen darf ;)

  • das mag ja sein, aber auf kulanz geht alles, di ewollen ja auch, dass man nach den Sommerferien weiter dort bleibt.

  • Zitat

    Tanja schrieb am 18.03.2007 17:29:
    das mag ja sein, aber auf kulanz geht alles, di ewollen ja auch, dass man nach den Sommerferien weiter dort bleibt.


    Kulanz ist bei Krankenversicherungen leider nicht möglich- die haben Gesetze und nur die gelten. Leider sind die auch nicht Auslegungssache. Aber zumindest auf die meisten Leute die aus dem ref kommen trifft die Regelung mit den 5 Jahren ja zu...

  • Mag sein, dass die damals versucht haben, mich nicht weiterversichern zu müssen, obwohl keine rechtliche Grundlage dafür bestand (obwohl ich dass recht merkwürdig finden würde), das Wort Kulanz ist aber in jedem Fall von seiten der Versicherung gefallen

  • Hy!


    Bin zufällig auf den Thread gestoßen und frage mich, ob er auch zu mir passen könnte.
    Bin seit September KV, bis zum Schuljahresende. Würde bei mir dann ALG1 klappen oder nicht?
    Denn HartzVI kann ich mir auch schon abschreiben, hat letztes Jahr schon nicht geklappt.


    Wenn das nämlich auf mich zutreffen würde, müsste ich mich ja auch demnächst drum kümmern.
    Wo muss ich da überall hin? Wem muss ich die Arbeitslosigkeit alles melden?


    Grüßle
    Tiggy

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

    • Offizieller Beitrag

    Hier in RLP ist es so, dass man die Sommerferien nachbezahlt werden muss, wenn der eine Vertrag mit den Sommerferien endet und der nächste direkt nach den Ferien beginnt - zumindest für Gymnasium weiß ich das sicher.


    Gruß leppy

  • Das ist in NRW so, wenn man bei beiden Verträgen die gleich Person vertritt, die zum Beispiel im Erziehungsurlaub ist.


    Tiggy02: Arbeitslos melden solltest du dich sowieso, damit du später keine Lücken in der Rentenversicherung (???? Irgendwo, keine Ahnung ob es die wirklich war) hast. Geld bekommst du, wenn du in den letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet hast udn Sozialabgaben gezahlt hast (Beamter auf Widerruf zählt nicht)

  • Das ich mich melden muss ist klar.
    Aber das heißt also, dass ich kein Geld liege und die Ferien mal wieder meinem Freund auf der Tasche liegen muss.


    Tiggy

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

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