Kann man als LAV einfach so versetzt werden?

  • Hallo,


    hier einfach mal eine so ganz allgemeine Frage zum Angestelltenverhältnis. Wenn man seine Zuweisung an eine bestimmte Schule bekommen hat und noch im Angestelltenverhältnis ist, kann man dann einfach so versetzt werden (also, angenommen, der Bedarf verändert sich jetzt nicht), z. B. wenn man dann ins Beamtenverhältnis übernommen wird? Ich dachte immer, Planstellen sind personenbezogen und wenn man seine feste Stellenzuweisung hat, bleibt man auch an dieser Schule, egal ob LAV oder z. A.?


    Wäre nett, wenn sich hier mal jemand etwas auskennen würde.


    Danke schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich kann man wohl immer abgeordnet werden (und nach meiner Auskünfte bei der GEW-Rechtsberatung im Prinzip nichts dagegen tun). Frag doch dort mal nach, wie das mit Versetzung ist.


    Gruß leppy

  • Wenn an dieser Schule keine Planstelle frei ist, dann musst du doch versetzt werden.


    Als ich anfing hatte ich die Wahl zwischen Angestelltenverhältnis in der einen und Planstelle in der anderen Schule.


    edit: Weil es mir gerade an anderer Stelle aufgefallen ist: Welches BL?

  • Also, im Prinzip ist das eine Planstelle (Stelle war bedarfsmäßig auch ausgeschrieben etc.), allerdings eben (noch) nicht mit Verbeamtung, was aber nicht am KM liegt, sondern in dem Falle an meiner amtsärztlichen Untersuchung. Drum die Frage, weil das Gerücht aufgeworfen wurde, dass sich das dann mit der Verbeamtung der Ort ändern könnte.
    Ansonsten ist schon klar, dass man grundsätzlich abgeordnet werden kann, wenn woanders Bedarf ist und an der eigenen Schule gerade keiner.
    Bundesland ist Bayern.

  • Ich denke, mit der Verbeamtung kann sich der Ort ändern, muss aber nicht.


    Verwechselt auch bitte nicht die Abordnung mit einer Versetzung, das sind, zumindest bei uns, zwei verschiedene Sachen.

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