Hallo,
hier einfach mal eine so ganz allgemeine Frage zum Angestelltenverhältnis. Wenn man seine Zuweisung an eine bestimmte Schule bekommen hat und noch im Angestelltenverhältnis ist, kann man dann einfach so versetzt werden (also, angenommen, der Bedarf verändert sich jetzt nicht), z. B. wenn man dann ins Beamtenverhältnis übernommen wird? Ich dachte immer, Planstellen sind personenbezogen und wenn man seine feste Stellenzuweisung hat, bleibt man auch an dieser Schule, egal ob LAV oder z. A.?
Wäre nett, wenn sich hier mal jemand etwas auskennen würde.
Danke schonmal!