Ich habe gerade ein längeres Telefonat mit einer Freundin geführt, in dem wir uns über Gespräche, v.a. Telefonate mit Eltern unterhalten haben. Es scheint schwierig bis unmöglich zu sein, der Elternschaft auf nette, aber einsichtige Art und Weise zu verdeutlichen, dass auch Lehrer mal "frei" haben und nicht von Unterrichtsschluss bis Unterrichtsbeginn neben dem Telefon auf der Lauer liegen. Erfahrungen haben gezeigt, dass Eltern sofort bei der Lehrerin zu Hause anrufen, wenn sich ihrer Meinung nach ein Problem auftut und das tut es zum Beispiel, wenn es am Abend etwas windig ist: Mutter muss die Lehrerin gegen 21 Uhr darüber in Kenntnis setzen, dass ihr Kind am nächsten Tag eventuell nicht in die Schule kommen kann, wenn es weiterhin so windig bleiben wird. Es nützt nicht, den Eltern zu sagen, dass sie ihre Gespräche bitte in einem bestimmten Zeitraum erledigen mögen. Verwendet man einen AB, ist man selbst wieder in der Pflicht und muss sich bei den Eltern melden.
Wir haben uns gefragt, ob es irgendwo "geregelt und gesetzlich verankert" ist, ob und wie lange man als Lehrer telefonisch für Eltern erreichbar sein muss. Ist man überhaupt verpflichtet, den Eltern eine private Nummer zu geben? Reicht es nicht, wenn sie 5 Tage die Woche von morgens bis mittags die Lehrer in der Schule erreichen können? Da ist es ja auch möglich, die Sekretärin zu bitten, der Kollegin mitzuteilen, dass sie die Eltern zurückrufen möge, sobald ihre Unterrichtsverpflichtung es zulässt.
Wie regelt ihr Kotakte zu Eltern? Habt ihr "Sprechzeiten"? Führt ihr Gespräche nur persönlich in der Schule? Habt ihr den Eltern eine private Nummer gegeben?
Liebe Grüße,
ohlin