Hallo!
Meine Frage gilt für Bayern, Grundschule.
Eine Kollegin an meiner Schule hat vor ca. einem Monat einen Verweis erteilt. Da dieser von den Eltern nicht wieder zurück kam, hat sie sich nun telefonisch nach dem Verbleib erkundigt. Nun, die Eltern haben den Verweis zerrissen, weil ihnen nicht klar war, dass es sich hier um etwas Offizielles (im Gegensatz zu einer Mitteilung) handelt.
Angeblich darf nun der Verweis nicht vermerkt werden, im Schülerakt scheint es also so, als wenn überhaupt kein Verweis erteilt worden wäre. Kann das denn stimmen? Ich kann es mir absolut nicht vorstellen, denn sonst wäre es ja für Eltern sehr einfach zu verhindern, dass ein Verweis im Schülerakt vermerkt wird... Anscheinend hat dies aber sogar unser Schulleiter gesagt.
Ist euch sowas schon mal passiert? Kann man nicht einfach den Verweis ein zweites Mal schreiben? Oder im Schülerakt notieren, dass ein Verweis ausgestellt wurde, aber nicht mehr zurückgekommen ist?
Vielen Dank!
Liebe Grüße und einen schönen sturmfreien Tag morgen!!
Biene Maja