Hallo,
ich habe aus gegebenem Anlass einige Fragen und hoffe, es kann mir jemand etwas dazu sagen:
1. Funktionsstellen:
- Muss einen das Bundesland, in dem man zur Zeit tätig ist, freigeben, wenn man in einem anderen Bundesland eine Funktionsstelle antreten kann?
- Wie ist das mit etwaigen Kündigungsfristen?
- Kann man als Bematin z.A. eine Funktionsstelle antreten oder geht das nur als Lebenszeitbeamtin?
2. Normale Versetzung:
Es heißt, man kann erst nach drei Jahren eine Versetzungsantrag stellen
- Hilft es/ geht es schneller, wenn einen eine Schule am Wunschort anfordert?
- Was hilft noch?
- Muss der Antrag auf Versetzung über den Tisch des Schulleiters?
LG,
Melo