Hallo,
ich wollte euch mal etwas fragen, was meine beste Freundin im Moment sehr beschäftigt: wisst ihr, ob man grundsätzlich nicht verbeamtet werden kann, wenn man mal eine Psychotherapie gemacht hat? Logisch würde mir das nicht erscheinen (ist doch besser, man hat bestimmte Probleme mit therapeutischer Hilfe erfolgreich ad acta gelegt, als dass man selbst im Berufsalltag darunter leidet und Schüler/Kollegen vielleicht gleich mit), aber sie hat wohl so etwas gehört, und möchte jetzt nicht so gerne "hochoffiziell" nachfragen. Sie würde das Ref wahrscheinlich im nächsten Jahr beginnen und hätte bis dahin ihre Therapie abgeschlossen. Die richtige Verbeamtung stünde dann also ohnehin erst in einigen Jahren an.
Viele Grüße,
Carla2