Ich erwarte natürlich keine rechtliche Beratung, darf man ja gar nicht, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Vorstellung.
Meine Schüler tippen zum Teil die Englischvokabeln des Buches ab. Für ein privates Computerprogramm oder um in meinem Auftrag Karteikarten daraus zu drucken.
Deshalb habe ich mich nach Freeware-Vokabellernprogrammen (nach dem Karteikasensystem) umgesehen. Da gibt es einige schöne Lösungen, zum Teil auch mit der Möglichkeit, Ton einzubinden.
Fein, denke ich mir, sollen die Schüler die Vokabeln abtippen (arbeitsteilig), ich bring sie in eine Form, die vom Programm verstanden wird, und füge noch das vorgelesene Wort dazu, damit beim Lernen auch gleich die Aussprache geübt wird. Die entstandene Datei kriegen die Schüler dann ebenso kostenlos von mir wie das Programm.
Darf ich das eigentlich? Sicher darf ich die Beispielsätze in den Büchern nicht übernehmen, aber wenigstens die Liste der englischen Wörter und ihrer deutschen Entsprechungen? Klett will schließlich selber auch Begleitmaterial verkaufen.