Hallo zusammen!
Ich muss euch eine Frage stellen, die ich nicht ganz verstehe (NRW):
Kann ich als Lehrerin bei der Leistungsbeurteilung selbst entscheiden, ob ich bei der Notenvergabe den indivividuellen oder den anforderungsbezogenen Bewertungsmaßstab anwende? In den Richtlinien steht nur, dass beide Berücksichtigung finden sollen, aber leider nicht, zu welchen Maßen...
Und wisst ihr, wie das mit der Benotung bei differenzierten Klassenarbeiten ist? Kann ein Kind, das bspw. die einfache Aufgabe bearbeitet, dennoch eine 1 bekommen (individuell) oder bekommt das Kind selbst bei richtigem Lösen aller Aufgaben höchstens eine 3 (weil anforderungsbezogen)?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! Lieben Dank schon einmal
Elaine