hallo!
man kann ja stunden von vertretungstätigkeiten, die man nach dem 2. exmane gegeben hat, auf seine ordnungsgruppe anrechnen lassen, um sie so zu verbessern.
wisst ihr, ob man das auch rückwirkend kann, wenn man vor dem 2., also zwischen dem 1. und 2. examen eine vertretungstätigkeit ausgeübt hat??
lg,
silke