GEZ-Gebühr für Computer

  • Das Finanzamt streicht uns ja bekanntermaßen das Arbeitszimmer.
    - also wird zu Hause nicht mehr gearbeitet
    - damit betrifft das auch den eigenen Computer
    - somit ist der nicht mehr beruflich genutzt und muß nicht gesondert angemeldet werden.


    is doch logisch ....
    8)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Leider gilt diese Auskunft nur für Bayern ...
    Es lebe der Föderalismus!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das mag schon sein. Aber die Auslegung nicht. Und im zitierten Brief äußert sich nunmal nur EIN Mitglied des Bayrischen Rundfunkrates ...


    Zu früh für Entwarnung 8)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Und Baden-Württemberg:

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Zitat

    alias schrieb am 30.07.2006 20:06:
    Das mag schon sein. Aber die Auslegung nicht. Und im zitierten Brief äußert sich nunmal nur EIN Mitglied des Bayrischen Rundfunkrates ...


    Die Begründung in dem Brief ist aber eindeutig und übertragbar auf andere Bundesländer: im Gesetz steht steht, dass zusätzlich Gebühren anfallen, wenn der Rechner in Ausübung eines Gewerbes genutzt wird. Unterrichten ist kein Gewerbe! (zumindest nicht, so lange du kein Nachhilfeinstitut aufmachst.) Nehmt nicht jede Panikmache so ernst, auch Zeitungen schreiben gelegtendlich Dinge, die einer genaueren Realitätskontrolle nicht standhalten-

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Moebius schrieb am 01.08.2006 00:03:
    im Gesetz steht steht, dass zusätzlich Gebühren anfallen, wenn der Rechner in Ausübung eines Gewerbes genutzt wird.


    Das stimmt nicht.
    Im Gesetz steht "nicht ausschließlich privaten Bereich".
    Darunter fällt auch eine berufliche Nutzung (ähnlich wie beim KFZ).


    Stefan

  • Das von dir zitiert "nicht ausschließlich privater Bereich" bezieht sich aber nicht auf das hier vorliegende Problem, wann zusätzliche Gebühren zu zahlen sind, sondern auf darauf folgende Ausnahmetatbestände.
    Wie in dem oben verlinkten Schreiben erläutert: Wann zusätzliche Gebühren zu zahlen sind, ist in der Vorgängerversion des RGStV festgelegt (nämlich "...zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbständigen Tätigkeit..."), und die behält in diesem Punkt ihre Gültigkeit.


    Grüße,
    Meobius

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine sehr interessante Rechtsauffassung, auf die ich mich nicht verlassen würde.
    Wir machen einen neuen Vertrag/neues Gesetz ... und ändern Paragrafen ab.
    Wenn jemand nachfragt sagen wir aber, dass das alte Gesetz mit dem gleichen Paragrafen noch erhalten bleibt?
    Na dann viel Glück, wenn du dich darauf später mal berufen möchtest.


    Aber bei dieser Auffassung dürfte die alte Rechtschreibung ja auch noch ihre Gültigkeit haben oder? Dort sind die Regeln ja auch nur durch neue ersetzt worden. Bleiben deshalb die alten auch noch gültig?


    Im neuen Vertrag steht klipp und klar "nicht ausschließlich privater Bereich". Da wird es keinen interessieren, was vorher drin stand, oder?


    Stefan

  • Timm


    Dein Zitat bezieht sich auf Bayern. (BLV=Bayrischer Lehrerverband, Staatsministerium= Bayrisches Kumi)


    Bayern hat innerhalb der Rundfunklandschaft eine Sonderstellung.
    Jedes Bundesland hat einen eigenen Rundfunkstaatsvertrag - das liegt an der Länderhoheit in diesem Bereich....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    alias schrieb am 01.08.2006 16:12:
    Timm


    Dein Zitat bezieht sich auf Bayern. (BLV=Bayrischer Lehrerverband, Staatsministerium= Bayrisches Kumi)


    Willkommen in der Welt der Berufsschulverbände ;) . BLV=Berufsschullehrerverbände B-W.


    Aber, dass du mir es endlich glaubst, der vorangegangene Brief:


    So, ich hoffe, nach diesem Schreiben ist alles klar und ich bin weiterhin Mitglied in B-W und nicht in Bayern ;)


    edit: Etwas "Länderkunde": In Bayern tragen die Landesministerien den Zusatz "Staatsministerium" und dann die eigentliche Bezeichnung z.B. für Unterricht und Kultus. In B-W ist das Staatsminsterium die "Behörde des Ministerpräsidenten", oft gerne auch als Staatskanzlei (wie in Bayern als korrekter Begriff) bezeichnet.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Wie gesagt: Zu früh für Entwarnung. Zitat aus der angegebenen Adresse von Lehrer-online:

    Zitat

    Nach Presseberichten vertritt die GEZ eine andere Meinung
    Dieses an sich nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 5 Absatz 3 RGebStV klare Ergebnis ist jedoch durch Äußerungen insbesondere der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in der Presse in Frage gestellt. So ist die GEZ nach Äußerungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ansicht, dass bei einer "Mischnutzung" § 5 Absatz 3 RGebStV nicht gilt, das heißt die Gebührenbefreiung nach § 5 Absatz 3 RGebStV für (auch) beruflich / dienstlich genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte nur dann eingreift, wenn bereits ein beruflich / dienstlich - nicht aber ein privat - genutztes Erstgerät angemeldet ist. Mit dem Wortlaut des § 5 Absatz 3 RGebStV lässt sich eine solche Auffassung aber unseres Erachtens erst einmal aus den eben genannten Gründen eher schwer vereinbaren. Daher muss insoweit die weitere Rechtsentwicklung genau im Auge behalten werden, da in dieser Sache offensichtlich noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich gebe alias in allen Teilen Recht, wenn ich mein Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann, dann habe ich auch keines mehr - also auch keinen Computer mehr, den ich für meine berufliche Arbeit nutze.

  • Zitat

    cvalda schrieb am 02.08.2006 16:22:
    Ich gebe alias in allen Teilen Recht, wenn ich mein Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann, dann habe ich auch keines mehr - also auch keinen Computer mehr, den ich für meine berufliche Arbeit nutze.


    So sehe ich das auch. Wer will mir beweisen, dass ich meinen heimischen Computer auch für berufliche Zwecke nutze.

  • Zitat

    alias schrieb am 02.08.2006 15:54:
    Wie gesagt: Zu früh für Entwarnung. Zitat aus der angegebenen Adresse von Lehrer-online:


    Ich traue Herrn Stächele, immerhin nicht nur Staatsminister, sondern auch Volljurist, zu, dass er eine vernünftige Aussage gegenüber dem BLV abgeben kann. Ob das nun auf der rechtlichen Einschätzung seiner Hausjuristen und ihm beruht oder das Land entsprechende Regelungen getroffen hat, ist mir egal.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Auch wenn das Arbeitszimmer nicht mehr absetzbar ist, so heißt das meines Wissens nicht, dass man auch Arbeitsmittel - und dazu gehört auch der Computer - nicht mehr absetzen kann.
    Ich glaube wir haben uns jetzt genug um die Auslegung des RGStV gestritten, ich persönlich bleibe bei der Ansicht, die auch Timm hier dargelegt hat, nämlich, dass der RGStV eine zusätzliche Gebührenpflicht für Lehrerrechner nicht hergibt. Es dürfte allerdings auch klar sein, dass hier noch eine gerichtliche Klärung kommen wird. Bis dahin sollte man sich mit möglichen GEZ-Besuchern nicht auf Diskussionen darüber einlassen, welche Geräte wie, wo und warum im Arbeitszimmer stehen.

Werbung