Hallo,
in diesem Forum wurden zwar schon mehrmals Fragen zu Besoldung beantwortet, doch ändern sich die Einstellungsbedingungen laufend und hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Ich würde mich also sehr über eine aktuelle Antwort freuen!!!
Seit August habe ich eine volle Stelle in NRW. Nun habe ich meine erste Bezügemitteilung erhalten. Etwas verwundert bin ich über die Eingangsstufe 3 (A13). Meines Wissens ist das die erste Stufe in A 13. Vor dem Referendariat war ich allerdings schon mehrere Jahre als Angestellte im öffentlichen Dienst mit Unterrichtsaufgaben tätig. Werden einschlägige Vorzeiten als Angestellte in NRW nicht berücksichtigt, obwohl ich die Nachweise bei den Einstellungsunterlagen beifügen sollte? Wird die endgültige Einstufung erst später vorgenommen?
Herzlichen Dank für eine Antwort!
Nane
P. S.: Beim LBV in Düsseldorf ist während der Sprechzeit immer besetzt, sonst hätte ich dort natürlich nachgefragt ...