Endgültig durchgefallen - Arbeit als Vertretungslehrer noch möglich?

  • Hallo!


    Ich mache in rund 2 Monaten mein 2. Staatsexamen. Allerdings ist es für mich schon der 2. Versuch. Notenmäßig stehe ich im Bereich 3 - 3,7. Mir ist klar, dass ich, sollte ich ein zweites Mal durchfallen, in Deutschland kein 2. Staatsexamen mehr machen kann.


    Meine Frage lautet nun: Kann man, auch wenn man 2 Mal durch das 2. Staatsexamen gefallen ist, noch als Vertretungslehrer/in an staatlichen Schulen arbeiten? Oder ist es vielmehr so, dass man dann wegen erwiesener Unfähigkeit von den Schulämtern gesperrt wird?


    LG Johanna

  • Hallo Johanna,
    dann komm nach Hessen zur Unterrichtsgarantie Plus! Wenn da jede Mama unterrichten darf, dann ganz bestimmt auch jemand mit pädagogischem Studium und entsprechender Praxis!


    --Aber wir hoffen doch ganz fest, dass es beim zweiten Anlauf klappt!!!
    Gruß venti :)

  • Liebe Johanna,
    mir geht es ähnlich wie dir, nur ist meine Not noch größer und das Durchfallen noch wahrscheinlicher. Einfach nicht aufgeben. Wir müssen es einfach schaffen.
    Alles Gute Anja

  • Ja, man kann auch mit erstem Examen unterrichten, an privaten Schulen, und an statatlichen Schulen, wenn sie keine Lehrer mit 2. Examen finden oder fordern. Ich drücke euch beiden fest die Daumen!

  • Hallo!


    Also mir ist es schon passiert. Ich bin zum 2. Mal durch das Examen gefallen. Habe den Stress im Referendariat nicht mehr ausgehalten. Den Spaß am Unterrichten habe ich allerdings nicht verloren. Habe mehrere private Nachhilfeschüler mit denen es sehr gut klappt.
    Danach habe ich mit einem Herrn von der ADD gesprochen. Er sucht nach Leuten, die eine Vertretung an Schulen übernehmen können. Auch mit 1. Staatsexamen.
    Das habe ich zwischen 1. Prüfung und Vorbereitungsdienst schon gemacht.
    Da ich aber jetzt endgültig durchgefallen bin darf er mir keinen Vertrag geben, obwohl Bedarf vorhanden ist.
    Da frage ich mich im Moment, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, vor der Prüfung abzubrechen, statt verzweifelt zu versuchen es zu schaffen, um diesen Makel "endgültig nicht bestanden" nicht zu haben.


    Dazu habe ich allerdings noch eine Frage: Heißt "endgültig" nur für das Lehramt in dem ich den Vorbereitungsdienst absolviert habe (in meinem Fall Hauptschule) oder für jedes Lehramt?
    Habe mal im Netz gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden.


    Gruß
    topolina

  • @ topolina: Wenn du zum 2. Mal durch das 2. Staatsexamen gefallen bist, darfst du in keinem Lehramt mehr das Referendariat machen. Du erhälst quasi die Bestätigung, für den Beruf der Lehrerin nicht geeignet zu sein.


    Da Deutschland ein Bürokratenstaat ist, kannst du dann auch nicht als Vertretungslehrerin arbeiten, obwohl Bedarf besteht und du unterrichten kannst.


    Zitat

    Da frage ich mich im Moment, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, vor der Prüfung abzubrechen, statt verzweifelt zu versuchen es zu schaffen, um diesen Makel "endgültig nicht bestanden" nicht zu haben.


    Leider kann man nicht immer voraussagen, ob man besteht oder nicht. Eine Referendarskollegin war mit 2,7 bzw. mit 3,3 vorbenotet u. ist dennoch durchgefallen, weil ihre Examenslehrproben mit 5 bzw. mit 3,7 benotet wurden. Besonders die Fremdprüfer hatten sie in Grund und Boden kritisiert.


    Hast du eigentlich Alternativen?


    LG Johanna

  • Ich verstehe den Beitrag nicht ganz, fällt man bei euch mit 3,5 durch?

    Live moves pretty fast, if you don't stop and look around once in a while, you might miss it.

  • Zitat

    Da Deutschland ein Bürokratenstaat ist, kannst du dann auch nicht als Vertretungslehrerin arbeiten, obwohl Bedarf besteht und du unterrichten kannst.


    Das stimmt zumindest in NRW so nicht!


    ich bin auch endgültig durchgefallen wie hier im Forum ja bekannt!


    ich arbeite momentan als Vertretungslehrerin an einer staatlichen Schule. (Sogar als Klassenlehrerin. Und nebenbei gesagt die heftigste Klasse der Schule )
    Einzige Voraussetzung dafür war, dass es niemanden mit 2.Stex gibt, der die stelle will. Dann ist es null Problem!


    Das mit denn Privatschulen ist auch nicht so unproblematisch. Da gibts irgendne einschränkung, ich weiß aber nicht mehr welche! Am besten einfach mal beim Verband der deutschen Privatschulen anrufen. Die Leute da ssind super nett und extrem hilfsbereit!


    Man kann auch in die Erwachsenenbildung gehen. ich hab aktuell ein Angebot von einer Schule die Heilerziehungspfleger ausbildet!


    Aus meiner Sicht momentann brauche ich kein 2. Stex (gut, fragt mich in nem halben Jahr nochmal), da ich laufend Angebote bekomme! Sehr geil!


    Das Loch in das man nach dem Durchfallen fällt ist verdammt tief und dunkel, aber man kommt wieder raus! Und es gibt alternativen, DEFINITIV!!!!!


    Lasst euch nicht unterkriegen, und vor allem, lasst euch nicht einreden ihr könnt nicht unterrichten!
    Ich kann nur sagen, ich kann es und meine Schüler lernen ganz ordentlich bei mir (so sie denn wollen. Es lebe die LB_Schülerschaft)!


    Kopf hoch, wir schaffen das (man siehe meine Signatur)


    Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Zitat

    ferrisB. schrieb am 30.09.2006 19:10:
    Ich verstehe den Beitrag nicht ganz, fällt man bei euch mit 3,5 durch?


    Würde mal vermuten, wenn ein Fach mit fünf bewertet ist, dann kannste das andere vergessen. 5 ist durchgefallen, dann ist das andere Fach egal. Das ist zumindest bei uns in BaWü so.


    puppy

    Verzeih Deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen!

  • Was "durchgefallen" bedeutet und welche Konsequenzen das hat, ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.
    Wenn man bei uns schlechter als 3,5 (sowohl im 2. Stex auch bei 1. Stex + 2. Stex :2) ist, kommt man definitiv nicht in den Staatsdienst. Aber eine 3,5 im zweiten Staatsexamen ist bei uns hier garnicht sooo selten...
    Aber definiere ich das als "durchgefallen" - nein! Durchgefallen bedeutet doch im allgemeinen Verständnis die Note 5, oder? Und ich kenne mehrere Kollegen, die dennoch mit Aushilfsverträgen und dann Angestelltenverträgen arbeiten (hängt natürlich vom Lehrerbedarf ab - und bei uns ist der immens.

  • Soweit ich weiß ist es in NRW so:


    Man ist durch die Prüfung gefallen, wenn man in beiden Lehrproben zusammen schlechter als 4,0 oder in einem Fach schlechter als 4,0 benotet wird. D.h. wenn ich z.B. in einem Fach mit einer 3,3 vorbenotet bin und in diesem Fach in der UPP eine 5 mache, bin ich durchgefallen, da die Gesamtnote für dieses Fach nicht mehr ausreichend ist - auch wenn ich die andere UPP mit einer 1 bestehe.

Werbung