Eine Frage des Rechts

  • Hallo!
    Kann mir jemand sagen, ob es einen Paragraphen gibt oder auch durch Infos aus den Seminarstandorten, der besagt, dass das Zeugnis der 2. Staatsprüfung nicht verschickt werden darf???


    Ich muss wegen dieser Sache (also Unterschrift, dass ich es bekommen habe und dann das Zeugnis in der Hand halte) knapp 6 Stunden durch die Gegend tingeln.


    WAHNSINN!!!!

  • Ich kann es dir nur aus NDS sagen!


    Da war es so, dass ich mein Zeugnis zugeschickt bekommen hätte, da es bei mir hin und zurück auch 4-5 Stunden Fahrt gewesen wären. Das wäre null Problem gewesen.
    Wenn die sich querstellen, kannst du denen ja anbieten, dass du die Kosten für nen Einschreiben übernimmst!


    Manmanman, manchmal pissen die sich schon ziemlich ann mit sowas!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Hallo,


    ich kann dazu nur sagen, dass ich mein Zeugnis damals (&acute;98) per Post zugeschickt bekam. Ich habe immer nur gebetet, dass es in dem Zeitruam nicht so doll regnet und der Postkasten bewacht wurde.


    Ob recht oder unrecht, keine Ahnung, aber damals ging es, ich glaube ich hätte es gar nicht abholen können.


    LG Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

  • Naja, ich bin da noch gut dran mit den knapp 6 Stunden. Andere haben ein Bundeslandwechsel vorgenommen und dürfen 6 Stunden one way mit dem Auto anreisen. Die Kosten für Benzin werden da aber nicht übernommen....!!!


    Einer muss aus Leipzig an die Holländische Grenze reisen, da ist das Seminar! Wahnsinn!

  • In unserem Seminar war es auch so, dass das Zeugnis nicht verschickt werden konnte/ durfte. Wo das aber steht, weiß ich auch nicht...

  • Hallo?
    Die spinnen doch!
    Warum sollte es nicht verschickt werden dürfen?
    Per Einschreiben von mir aus mit Rückschein? Aber dazu sind die netten Damen ja zu bequem und das Ganze kostet Geld...


    Ich glaube das einzige, was man nicht verschicken darf, sind die Ernennungsurkunden. Die gelten doch erst mit Handschlag.
    Aber das Zeugnis??


    Ich würde da mal echt einen Aufstand machen, das Geld für das Einschreiben in bzw. frankierten Rückumschlag hinschicken und ...

  • Hatte heute selbes Problem, mir wurde erklärt, dass das Zeugnis nicht per Post verschickt werden darf, weil ich es pünktlich am 11. September in die Hand gedrückt bekommen muss, weil damit mein Status als Lehramtsanwärterin endet und ich nach Zeugnisübergabe keinerlei Ansprüche mehr stellen kann. Mit der Post kann man das Zeugnis nicht schicken, da damit nicht garantiert ist, dass ich es wirklich am 11. September erhalte (und dann nicht noch Geld bis zum 12. September verlange!)


    Für mich hätte es auch einige Fahrtzeit gekostet (zusätzlich ist da in Bayern ja auch noch der Papst da, wo es sicher zu einigem Chaos kommen könnte), am 11. September ist außerdem an der neuen Schule schon Lehrerkonferenz.


    Ich habe mich jetzt geeinigt, dass ich der Regierung ein formloses Schreiben schicke, in dem ich darum bitte, zum 11. 9. aus dem Beschäftigungsverhältnis als Lehramtsanwärterin entlassen zu werden. Dann haben die die Bestätigung, dass ich nicht auch für den 12. September Ansprüche erhebe.


    Einen Rückumschlag brauche ich dann nicht beilegen

    • Offizieller Beitrag


    Unser Zeugnis kam per Post und noch nicht mal per Einschreiben
    Ich hab, Gott sei Dank, nie darüber nachgedacht, was alles hätte passieren können, wenn mein Zeugnis in Timbuktu gelandet wäre...


    Liebe Grüße,


    Dalyna

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