DIENSTunfähigkeitsversicherung?

  • Ich habe vor ca. 1 Jahr eine BERUFSunfähigkeitsversicherung als wissenschaftliche Angestellte abgeschlossen. Im Februar werde ich mein Referendariat beginnen. Ein Versicherungsvertreter von der Debeka meinte nun zu mir, dass man als Lehrer eine DIENSTunfähigkeitsversicherung brauche, da man als Lehrer dienst- und nicht berufsunfähig werde. Als ich bei meiner Versicherung angefragt habe, bekam ich die Antwort, dass man den eingetragenen Beruf nicht ändern könne und dann hat mir noch etwas anderes erzählt, irgendwie bin ich jedenfalls nicht schlau aus der Antwort geworden. Kennt sich jemand von euch aus und kann mir sagen, ob das Quatsch ist mit der Unterscheidung von Dienst- und Berufsunfähigkeit?

  • Ich muss meinen Thread noch mal hochkramen.


    Ich möchte nun also eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
    Bisher habe ich eine kapitalbildende Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der mir entweder bei Berufsfähigkeit oder bei Eintritt des Rentenalters eine Rente ausgezahlt würde oder ich zur Rente eine einmalige Summe bekäme.


    Nun bin ich aber Beamtin und brauche eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die meine derzeitige Gesellschaft nicht anbietet und der Mitarbeiter sagte mir auch, dass gravierende Unterschiede zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeit bestünden.


    Mich interessiert nun,
    a) bei welcher Gesellschaft ihr seid
    b) ob ihr zufrieden seid
    c) wie ihr daran gekommen seid (Makler? Eigeninitiative? ...?)


    Es wäre toll, wenn ihr mir antworten könntet.
    Viele Grüße
    AK

    • Offizieller Beitrag

    Hallo AK,


    meine Versicherung hat mir vor einigen Jahren mal ausgerechnet, ob sich das lohnt. Da Lehrer in die höchste Risikogruppe eingestuft werden, sind die Beiträge sehr hoch und am Ende kommt wenig raus. Da ich angestellte Lehrerin bin gilt allerdings für mich weiterhin die Berufsunfähigkeitsversicherung.
    Ein bisschen mulmig ist mir dabei schon, bin also gespannt, was andere hier so schreiben.


    Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Hallo,
    ich hatte mich vor einem Jahr mal beraten lassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sicherlich sehr sinnvoll. Leider werden wir als höchste Risikogruppe eingestuft und müssen deshalb einen hohen Beitrag zahlen.
    Bei mir waren das ungefähr 100¤ im Monat. Da ich auch noch eine zusätzliche private Rentenvorsorge abschließen wollte, die ungefähr 70¤ monatlich kostet, und mir beides zu teuer war, habe ich auf die Dienstunfähigkeitsversicherung verzichtet. Ob das riskant war?
    LG Alema

  • Das Problem ist, dass es bis vor ein paar Jahren sehr viele Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit gab - wohl auch, weil man von Seiten des Staates nicht so genau hingeguckt hat. Daher wurden Lehrer von den Versicherungen - zurecht - als schlechtes Risiko eingestuft.
    Die Zahl an Fällen von Dienstunfähigkeit ist in den letzten 2 - 3 Jahren drastisch zurückgegangen, da inzwischen wesentlich kritischer überprüft wird. Das ist bei den Versicherungen entweder noch nicht angekommen, oder sie haben Angst, dass sich die Politik der Frühpensionierungen wieder lockert, wenn der Schülerberg in ein paar Jahren wieder schrumpft. Die Beiträge sind leider immer noch sehr hoch. Allerdings sollte man sich klar machen, dass man inzwischen auch als Beamter kaum noch abgesichert ist, wenn man Dienstunfähig wird - insbesondere in den ersten Jahren der Berufstätigkeit. Besonders wichtig ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also für die Leute, die noch nicht all zu lange arbeiten, aber bereits so alt sind, dass sie nicht mehr in einem anderen Job arbeiten könnten, wenn sie Dienstunfähig werden.


    Ich suche übrigens auch grade. In der Finanztest 7/2006 wurden Berufsunfähigkeitsversicherungen getestet. Unter den "sehr guten" haben nur die DBV-Winthertur und die Axa eine Dienstunfähigkeit mit drin, wenn ich die Tabelle richtig deute.

  • Hallo,
    ich habe eine BUZ bei der HUK ab geschlossen, allerdings ohne "Dienstunfähigkeitszusatz" und überlege nun zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu welcheln.


    Hier ein Auszug von der Internetseite http://www.bu-financial.de/du-einstieg.html


    Worauf speziell Beamte achten müsen


    Die meisten Gesellschaften haben die allg. Dienstunfähigkeitsklausel aus Ihrem Vertragswerk gestrichen oder durch unechte eine Dienstunfähigkeitsklausel ersetzt. Beamte müssen ganz genau darauf achten, ob die von Ihnen ausgewählte Versicherung bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.


    echte Dienstunfähigkeitsklausel: »Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.«


    unvollständige echte Dienstunfähigkeitsklausel:
    Doch schon die folgende Klausel biete nur Beamten auf Lebenszeit vollen Schutz, da alle anderen Beamten wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden!
    »Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.«


    unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Ein Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel sieht beispielsweise so aus:
    »Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.«


    Eine Dienstunfähigkeit kann vom Dienstherrn auch ausgesprochen werden, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Dieses Risiko ist hier nicht abgedeckt.



    Vielleicht helfen die Formulierungen bei der Auswahl der Anbieter.

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