Hallo,
übergangsweise habe ich ein halbes Jahr eine Stelle im Angestelltenverhältnis gehabt. Dementsprechend musste ich auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen. Nun habe ich aber eine feste Stelle im Beamtenverhältnis. Kann man sich die gezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zum Teil zurück erstatten lassen? Irgendwo habe ich das mal aufgeschnappt. Oder wo könnte man darüber kompetent Auskunft erhalten - Landesamt für Besoldung, Finanzamt, ...?
So ganz kann ich an eine Rückerstattung ja noch nicht glauben, aber hoffen darf man ja immer
Danke und viele Grüße, jinny44