Dienstalter

  • Hallo,
    bei mir steht (hoffentlich) bald die Verbeamtung an, nachdem ich das Ref gerade hinter mir hab. Ich hätte da ne Frage zur Einstufung beim Dienstalter, vielleicht kann mir die jemand beantworten.
    Ich hab in RLP über 4 Jahre im öffentliclhen Dienst (Uni) gearbeitet, werde aber nun eine STelle in Hessen antreten. Wird mir das auch dort anerkannt, oder nicht, da es ein anderes Bundesland ist?
    Danke für Eure Hilfe,


    Artemis

  • Ernsthaft, was hat eine Stelle als Angestellter des öffentlichen Dienstes in ner ganz anderen Behörde mit der Verbeamtung als Lehrer zu tun?


    Wenn es da eine Verbindung gäbe, interessierte mich das auch brennend. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

  • Ich habe auch jahrelang an der Uni gearbeitet und bin dann bei dem Alter eingestuft worden, das ich auch tatsächlich hatte. Ob meine Vergangenheit dazu etwas beigetragen hat, weiß ich nicht.
    Jetzt soll ich wieder die Verträge schicken: als Beamtin ist das aber wohl wegen evtl. Jubiläen (!) wichtig, nicht wegen des Dienstalters.

  • Öffentlicher Dienst ist öffentlicher Dienst.
    Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis, die im öffentlichen Dienst (oder gleichgestellt) abgeleistet wurden, werden auf die Dienstaltersstufe angerechnet - und damit auf das Gehalt, das sich daraus berechnet.


    Der Berechnungsmodus ist jedoch nicht einfach zu durchschauen. Am Besten beim Landesamt anrufen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    alias schrieb am 26.07.2006 20:56:
    Öffentlicher Dienst ist öffentlicher Dienst.
    Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis, die im öffentlichen Dienst (oder gleichgestellt) abgeleistet wurden, werden auf die Dienstaltersstufe angerechnet - und damit auf das Gehalt, das sich daraus berechnet.


    Das Dienstalter errechnet sich seit Einstellungstermin 1990 - zumindest in B-W - als Differenz zwischen dem realen Alter und dem allgemeinen Dienstaltersbeginn des 21. Lebensjahr. Ein 30jähriger hat demnach 9 Dienstjahre.
    Ausgenommen sind Beamte, deren Einstieg nach dem 31. Lebensjahr liegt. Hier ist die Berechnung in der Tat kompliziert.
    Die Angehörigkeit im Öffentliche Dienst ist heute eigentlich nur noch für Jubiläen relevant.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Zitat

    Das Dienstalter errechnet sich seit Einstellungstermin 1990 - zumindest in B-W - als Differenz zwischen dem realen Alter und dem allgemeinen Dienstaltersbeginn des 21. Lebensjahr. Ein 30jähriger hat demnach 9 Dienstjahre.
    Ausgenommen sind Beamte, deren Einstieg nach dem 31. Lebensjahr liegt. Hier ist die Berechnung in der Tat kompliziert.
    Die Angehörigkeit im Öffentliche Dienst ist heute eigentlich nur noch für Jubiläen relevant.


    Und was bedeutet dann das Alter in Bezug auf die Bundesbesoldungstabelle? Wo würde man dort eingeordnet, wenn man jetzt z.B. 30 Jahre alt ist. Ich steig da nicht so ganz durch, da darüber ja immer Stufen stehen. http://www.gew.de/Binaries/Bin…esoldungstabelle_west.pdf

  • Zitat

    Timm schrieb am 26.07.2006 21:14:
    ...Ein 30jähriger hat demnach 9 Dienstjahre.


    Aber nicht Dienstaltersstufe 9 ... ;)

    Zitat


    Ausgenommen sind Beamte, deren Einstieg nach dem 31. Lebensjahr liegt. Hier ist die Berechnung in der Tat kompliziert.
    Die Angehörigkeit im Öffentliche Dienst ist heute eigentlich nur noch für Jubiläen relevant.


    Mit dem Dienstalter hast du Recht - aber nicht mit der Dienstaltersstufe. Die ist für das Gehalt ausschlaggebend. Und hier sind Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis relevant - soweit sie im öffentlichen Dienst (oder gleichgestellt) abgeleistet wurden.


    Kleine Anekdote am Rande:
    Als ich in den Staatsdienst gewechselt habe (von einer Schule in kirchlicher Trägerschaft) wären bereits erreichte Dienstaltersstufen bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis ins Angestelltenverhältnis entfallen. (Das hätte einen Verlust von 4 Dienstalters-Gehaltsstufen bedeutet)
    Durch den Wechsel ins Beamtenverhältnis wurden die Dienstaltersstrufen übernommen.


    Vorsicht: Es muss ein nahtloser Übergang ind nächste Dienstverhältnis vorliegen - bereits eine Unterbrechung von nur 1 Tag führt dazu, dass sie Vordienstzeiten nicht angerechnet werden....


    Das Tarifrecht ist kompliziert, hat Tücken sowie Fallstricke.....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    silja schrieb am 26.07.2006 21:55:
    Wenn ich richtig gerechnet habe wärst du dann in Stufe 5.


    Wen meinst du damit? Artemis oder mich? ?(

  • Alias, mir ist nicht klar, was du sagen willst.


    Natürlich ist das Dienstalter nicht die Dienstalterstufe. Aber die Dienstalterstufe berechnet sich nach dem Dienstalter.
    Nochmal: Für jeden, der nicht das 31. Lebensjahr (im Eingangsamt A13/A14 darf man sogar 35 sein) vollendet hat, beginnt das Dienstalter mit 21 . Daraus lassen sich dann über den entsprechenden Rhythmus ohne weiteres die Besoldungsstufe ermitteln.
    Man kann einfach für diese Personen über die Stufe das Alter schreiben:
    S1=21, S2=23, S3=25, S4=27, S5=29, S6=32, S7=35, S8=38 usw.
    Irgendwelche vorherhigen Arbeitsverhältnisse im Öffentlichen Dienst sind in diesem Falle völlig irrelevant.


    Nur wenn man über 31/35 bei der Einstellung ist, müssen wieder Nachweise über eventuelle Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst erbracht werden und zwar nur für die Zeit über 31!

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • @ Silja:
    Danke für deine Antwort. Würde ich dann bei A13 nicht bei Stufe 3, sondern Stufe 5 anfangen?


    @ Timm:
    Was ist denn anders, wenn man über 31 ist? (Wenn ich verbeamtet werde, bin ich 33.)

  • Ich bin auch auf einer Beamtenstelle (in NRW an einem Gymnasium) eingestiegen und ein Bekannter von mir steigt im nächsten Jahr ein. Ich bin noch etwas jünger (26) und er wird 32 sein, wenn er einsteigt. Bekommt er dann automatisch mehr Geld zu Beginn (also Stufe 2 oder 3)?


    Ist es nicht ungerecht, dass man - nur weil man älter ist - gleich mehr Geld für die Arbeit bekommt (also auf einer höheren Stufe einsteigt? Er hat mir das gesagt...

  • Zitat

    Original von Anci
    Ist es nicht ungerecht, dass man - nur weil man älter ist - gleich mehr Geld für die Arbeit bekommt (also auf einer höheren Stufe einsteigt? Er hat mir das gesagt...


    Vieles ist ungerecht.


    Warum bekommen Verheiratete einen Zuschlag, auch wenn sie beide arbeiten, evt. sogar beide im öffentlichen Dienst?


    Warum musste man als Mann dank Wehr-/Zivildienst ein komplettes Jahr für ein Taschengeld arbeiten?


    Warum bekommen Bankster trotz Finanzkrise und Steuer-Milliarden immer noch 14 Monatsgehälter und Boni?


    Und sieh deinen Fall positiv: Wenn du sechs Jahre jünger bist als dein Bekannter, dann bekommst du sechs Jahre mehr A13. Und das ist auch nicht wenig.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Also stimmt es doch! Sowas... das hätte ich ja doch nicht geglaubt!
    Das ist schon eine komische Regelung, aber so ist es eben.


    Danke für die Info!... Ja - ich bin auch nicht traurig, dass ich "erst" so jung bin :tongue:

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