Hallo!
Bald habe ich mein Referendariat in Bayern beendet und da ich von staatlicher Seite erstmal keine Stelle bekomme, schaue ich mich nach Privatschulen um.
Heute habe ich jedoch folgenden Satz in einem Schreiben von der Bezirksregierung OBB gelesen:
"In die Warteliste wird nicht aufgenommen, wer im nichtstaatlichen öffentlichen Schuldienst in Bayern ... eine unbefristete Anstellung mit Vollbeschäftigung erlangt hat..."
Wie ist das zu verstehen???
Sollte ich jetzt an einer Privatschule einen nicht befristeten Vertrag unterschreiben, wäre ich dann für den Staat "gestorben" oder hab ich das falsch interprätiert?
Es wäre super, wenn mir jemand Informationen dazu geben könnte...