• Hallo!
    Habe mal eine Frage!


    Was kann man tun, wenn der Amtsarzt aufgrund des BMI mich nicht verbeamten möchte? Auf Statistik darf er sich ja nun nicht verlassen, da er dann auch normalgewichtige nicht verbeamten dürfte, weil die Statistik auch besagt, das gerade dünne Menschen deutlich häufiger am BurnOut leiden oder andere psychische Krankheiten als eben die übergewichtigen.


    Habe seit Januar aber 6 kg abgenommen und möchte bis nächsten Sommer weitere 12 kg abnehmen. Zählt sowas auch? Ich persönlich halte nichts davon, eine Crashdiät durchzuführen, um nachher mehr zu wiegen. Treibe täglich Sport, etwa 60km gehe ich Joggen. Fühle mich sehr gesund und habe keine Blessuren.


    Vielleicht kann man mir helfen.

  • Gute Frage.
    Es liegt im Ermessen des Arztes und keine einheitliche Regelung.
    Bei mir in Minden der soll offenbar sehr lasch sein. Andere sollen gleich das volle PRogramm fahren mit Blutuntersuchung etc.
    Eine bekannte Referendarin mit gutem Übergewicht wurde verbeamtet und ihr wurde gesagt, mit dem Gewicht wisse sie ja bescheid.
    Diabetes ist kein Grund kann aber einer sein das man es nicht wird.
    Bluthochdruck sowieso auch

  • In NRW ist es wohl so, dass man beim Gesundheitsamt seiner Stadt anrufen muss und da wird man dann nach dem Alphabet einem Arzt zugewiesen. In eine andere Stadt kann man nicht, so der Vertreter der Bezirksregierung ... so bekloppt er das auch selber fände.

  • genau, so läuft es auch in niedersachsen: die untersuchung findet bei dem gesundheitsamt statt, das für den eigenen wohnort zuständig ist.


    ich war am freitag da und habe das volle programm über mich ergehen lassen: blutabnahme, urinprobe, sehtest, hörtest, zehenspitzen berühren, finger auf die nase bei geschlossenen augen etc. :rolleyes:


    mein wochenende war dann völlig im eimer, weil die blöde tante meiner verbeamtung nicht zustimmen will... ich sehe nur auf einem auge und sie meinte, da wäre eine dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen. ich sagte daraufhin, dass diese ja letztlich bei niemandem ausgeschlossen sei. und sie: "doch, bei gesunden menschen könne man das ausschließen..." 8o


    ich fühle mich mehr als ungerecht behandelt.


    hat vielleicht jemand schon von einem solchen bzw. ähnlichen fall gehört? was kann ich tun?

  • Naja, ich hoffe mal, dass der Arzt es honoriert dass ich willens bin mein Gewicht zu reduzieren. Wobei ein Arzt zu mir auch schon mal sage, ich solle nicht auf 82kg abnehmen, dann passt das mit dem Knochenbau nicht mehr so. Er meinte, am besten 93kg (BMI 28) ist gut. Zur Zeit habe ich 32 BMI.... Hatte aber über 34 vor 6 Monaten!
    Wobei ich auch fast 9 Jahre kein Sport betreiben durfte, da habe ich 14 kg zugelegt.

  • Naja, aber was wollen die Ärzte lieber. Einen Beamten der Aufgrund der Verbeamtung eine Crashdiät durchführt oder einen Beamten der auf lange Sicht effektiv abnimmt. Letztendlich hätte ich das Gewicht auch nie erreicht, hätte ich nicht 7 Jahre nach einem Arzt suchen müssen, der mein Kreuzbandriß diagnostiziert. Da konnte ich nichts machen und nun wieder abgestraft zu werden...
    Aber der Arzt muss erstmal eine Krankheit die durch das Übergewicht hervorgerufen wird nachweisen, soweit ich weiß.


    Naja, unter Adipositas würde ich mich nicht einstufen. So sieht es dann doch nicht aus. Da hängt nichts rüber über den Gürtel. Hätte ich nun schmale Schultern, dann sicherlich.

  • Wenn du die Verbeamtung wegen Übergewichts nicht bekommst, dann fängst du als Angestellte an.
    Allerdings besteht immer die Möglichkeit abzunehmen und es dann nochmal zu versuchen, das Recht hast du.


    In der Beurteilung von Übergewicht sind Amtsärzte sehr verschieden, meine Ärztin hat damals bei 165cm und 68kg schon Zicken gemacht und mir 5 kg zur Auflage gemacht (hat sie gesagt, aber schriftlich festgehalten hat sie's nicht... blöde Kuh)


    Ausschlaggebend kann auch ein sichtbarer Fortschritt sein, z.B. wenn du starkes Übergewicht von der 1. Unteruchung zu Anfang des Refs bis zur 2. Untersuchung schon reduzieren konntest.


    Im übrigen werden Untergewichtige oftmals auch nicht verbeamtet, insbesondere wenn nicht auszuschließen ist, dass sie unter einer Essstörung leiden.


    Grüße
    Lolle

  • Ach so, man kann also ein 2. Mal wenn es beim ersten nicht klappt. Werde aber alles tun, um Beamter zu werden. Wenn der Arzt meint, ich hätte nach BMI Adipositas, dann soll er mir das mal zeigen!



    In NRW müssen die Refs nicht zum Amtsarzt zum Beginn der Ausbildung!

  • Muss man eigentlich morgens mit nüchternem Magen zur Untersuchung kommen?

  • Zitat

    Jassy schrieb am 26.06.2006 08:15:
    Muss man eigentlich morgens mit nüchternem Magen zur Untersuchung kommen?


    Nö. Und vor allem zuvor was trinken, sonst dauerts. Ich hatte an dem Tag frei und war zuvor in der Sauna, also ziemlich ausgetrocknet. Mit Müh und Not habe ich die paar Tröpfchen zusammenbekommen ;)

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Hi!
    War so eben beim Amtsarzt und er hat keinerlei Bedenken.


    Heißt das nun, das ich vom Dienstherr NRW verbeamtet werde? Es ist eine A12 Stelle sofern man gesundheitlich dazu geeignet ist oder sonst BAT III.

  • Glückwunsch!! Ich zitter auch schon im vorhinein, obwohl das mit der Untersuchung noch mindestens ein halbes Jahr dauert...
    Ich freu mich für dich!!


    Tina

  • Danke!
    Offenbar ist das mit dem BMI egal, wenn man keine anderen Blessuren hat.


    Nun kann ich in die Ferien gehen!!!! Und wünsche euch auch eben einige schöne freie Wochen!

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal herzlichen Glückwunsch!


    Bei mir hats auch geklappt! Nachdem ich dein Posting gelesen habe, hab ich mir ein Herz gefasst und mal beim Gesundheitsamt nachgefragt.
    Die meinten, das Zeugnis sei raus. :D


    LG,
    Melo, Beamtin auf Probe :D

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