• Die Freundin von einer, mit der ich heute morgen unterhalten habe, hat einen Bandscheibenvorfall hinter sich und wird auch nicht verbeamtet.


    Es ist echt sehr spannend. Ich bin froh, wenn ich es hinter mir habe.

  • Zitat

    Aktenklammer schrieb am 28.06.2006 16:38:
    Die Freundin von einer, mit der ich heute morgen unterhalten habe, hat einen Bandscheibenvorfall hinter sich und wird auch nicht verbeamtet.


    Es ist echt sehr spannend. Ich bin froh, wenn ich es hinter mir habe.



    Naja, Bandscheibenvorfall ist denke ich auch nicht so ohne. Meine Mutter hatte vor 15 Jahren auch einen und fällt regelmäßig aus -ist aber keine Lehrerin.




    Nun hoffe ich jedenfalls, dass alles (Zeugnis vom Amtsarzt und Führungszeugnis)pünktlich in der Bez.Reg. ist und ich zum 06.09. Beamter auf Probe bin. Aber 11 Wochen sollten wohl reichen.

  • Zitat

    aber: bgh-Urteil - bmi allein darf nicht über verbeamtung oder nur anstellung herangezogen werden! Nur in Verbindung mit Krankheit!!! Wenn man die nicht hat...


    mein Kenntnisstand ist BMI reicht, um nicht verbeamtet zu werden.



    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, dann hätte ich aber gerne genaueres bzw. einen Ausszug aus dem Urteil.


    Lg Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

  • Jedenfalls bin ich froh, dass mein Amtsarzt nichts zu beanstanden hatte.


    Insgesamt denke ich aber, dass das gesamte Bild passen muss. Wenn die Werte stimmen, wo ist das Problem eines hohen BMI wenn man sonst körperlich fit und sehr aktiv ist.


    Darf sich denn der Dienstherr überhaupt noch über das Urteil des Amtsarztes hinwegsetzen?

    • Offizieller Beitrag

    heiiike
    Sorry, habe den Thread gerade erstmalig gründlich gelesen. Ich bin auch auf einem Auge fast blind und meine Amtsärztin hat sich von mir die Erlaubnis unterschreiben lassen, mit meiner Augenärztin ein ausführliches Gespräch zu führen. Da bekam ich direkt einen Schreck, der aber unbegründet war. Das Gesundheitszeugnis fiel positiv aus. Ich werde nur aufgrund meines Alters nicht mehr verbeamtet.
    Frage also nochmal nach und bringe evtl. ein Gutachten deines Augenarztes bei.



    für alle vermeintlich Übergewichtigen:
    Mir ist jemand bekannt, der über Monate immer wieder der Nichtverbeamtung (Benachrichtung vom Schulamt) widersprochen hat. Irgendwann hat die Gegenseite aufgegeben. Derjenige ist wirklich füllig und hat Bluthochdruck. Also, nicht locker lassen!


    Talida

  • talida, für deine aufmunternden worte!
    ich habe mich mittlerweile von dem schreck erholt und mich nun entschieden, dagegen anzugehen und nicht den kopf in den sand zu stecken...
    das gutachten ist bereits in arbeit (war heute früh beim augenarzt). drück mir die daumen! :)

  • Zitat

    Aktenklammer schrieb am 29.06.2006 20:57:
    In einem anderen Forum fand ich Folgendes:


    http://www.referendar.de/phpBB…pic.php?t=2210&highlight=


    Dort heißt es also, dass in NRW nur bis zu einem BMI bis 30 verbeamtet wird. Das Thema BMI wird denke ich nicht relevant für mich werden, aber es interessiert mich doch: kann man wirklich nirgendwo nachlesen, wie das gehandhabt wird? Das muss doch juristisch abgesegnet werden!


    Ich habe das schon im anderen Forum sinngemäß geschrieben: Warum sollte das juristisch festgelegt sein? Jemand, der wie wir Lehrer, andere ständig beurteilt und dafür auch einen gewissen Ermessensspielraum reklamiert, sollte in anderen Fällen auch dafür Verständnis haben. Genau, wie wir vorsichtig sind, wenn jemand einige Fakten über angebliche falsche Notenbildung in den virtuellen Raum wirft und wir die ganzen Umstände nicht kennen, sollten wir das bei diesen "Amtsarztgeschichten" auch sein.


    Es ist klar, dass die Vorsituation unangenehm ist. Bei uns in B-W hat aber jeder eine Einstellungsuntersuchung beim Ref (die recht locker gehandhabt wird, wenn nicht kann man als Angestellter das Ref machen). Dann hat man 1,5-2 Jahre Zeit, etwas für seine Gesundheit zu tun.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    • Offizieller Beitrag

    @ Timm


    Wurde da mal was zu Dir gesagt, nacvh dem Motto: "verbessern sie dies und das"?
    Mit mir hat sich die Frau nur unterhalten, diesen komischen Hör- und Sehtest gemacht, auf Fragen geantwortet, die ich ihr medizinisch so gestellt habe un d gesagt, ich müsse unten zahlen und dann wieder hoch kommen und in einem bestimmten Raum das Zeugnis dann abholen. Das war dann auch recht unspektakulär, weil nur dirn stand, dass keine Bedenken vorlägen. Aber ich bin jetzt nicht gerade hypersportlich, trage eine Brille, etc. und hab mich gefragt, ob das dann alles so einfach in Ordnung ist oder die mir das dann gar nicht unbedingt so sagen würden.


    Liebe Grüße,


    Dalyna


  • Entschuldigung Dalyna, ich bezug mich auf den Beitrag von Aktenklammer. Bei heiiike sehe ich die Lage auch anders.


    Bei der ersten Amtsarztuntersuchung bekommst du alle Werte gleich mitgeteilt. Von einem intelligenten Menschen erwarte ich schon, dass er bei erhöhtem Blutdruck, Übergewicht usw. nachhakt und sich Gedanken macht.
    Ein anderer Fall sind angeborene Behinderungen. Allerdings sage ich dazu auch als Mann: Wir sind bei der Musterung mit allen möglichen negativen Attesten angekommen, warum sollte man das im Zweifel nicht auch im Positiven machen?


    Übrigens gab es bei mir auch einen Kritikpunkt, den ich zur zweiten Untersuchung ausgeräumt hatte. Spezielle Angaben über meine Gesundheit möchte ich im Forum aber nicht machen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Wie ich schonmal geschrieben habe:
    Das Gesamtbild muss stimmen, dann ist das mit Gewicht auch egal, wenn es nur das Körpergewicht ist.





    Es gibt eben eine Vielzahl unterschiedlicher Ärzte, was bedauerlich für die einen und gut für die anderen ist. Wie eben die zuvor beschriebenen subjektiven Lehrerurteile. Da kan man Glück haben oder eben Pech. Die GEW kritisiert das Verfahren im Übrigen auch: Raucher werden verbeamtet, wobei Rauchen wesentlich schlimmer ist als Übergewicht!




    Was mich aber noch interessiert ist, ob der Dienstherr - das Land - das Zeugnis des Amtsarztes anfechten kann. Weiß darüber jemand bescheid? Ich kann mir das aber nicht vorstellen, da dann die Untersuchung überflüssig wäre.





    Beamtenrecht


    Die Übernahme eines Probebeamten in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist nur möglich, wenn er die erforderliche gesundheitliche Eignung aufweist. Diese setzt voraus, daß häufige Erkrankungen nicht zu erwarten sind und daß der Beamte nicht bereits vor Erreichen der Altersgrenze dauernd dienstunfähig wird.
    Das Ausfallrisiko wird jedoch durch Übergewicht als deutlich erhöht angesehen. Überschreitet es mehr als 30 Prozent des Normalgewichts, wird sogar automatisch das Fehlen der gesundheitlichen Eignung unterstellt. Dies beruht auf medizinischen Erkenntnissen, die den internen Eignungsrichtlinien für Beamte zugrunde gelegt worden sind.


    Dennoch darf es sich der Dienstherr bei seiner Entscheidung nicht zu einfach machen, wie ein jüngst durch die DPG erfolgreich geführter Rechtsstreit zeigt. Eine 30prozentige Gewichtsüberschreitung allein genügt nicht als Begründung für die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Der Dienstherr darf sich nicht ausschließlich auf statistische Erwägungen stützen. Vielmehr muß sich das erhöhte Gesundheitsrisiko bereits in irgendeiner Art niedergeschlagen haben. Ein Indiz sind hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten, die ihre Ursache im Übergewicht haben, beispielsweise bei Erkrankungen, die auf einer verminderten Belastbarkeit des Herz-Kreislauf-Systems beruhen. Andere Krankheiten, die ihre Ursache woanders haben, dürfen zur Begründung nicht herangezogen werden. Auf jeden Fall muß also eine genau begründete, auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte gesundheitliche Risikoabschätzung vorgenommen werden.
    In einem Fall ist dies nicht geschehen. Der Dienstherr hatte sich nur pauschal ohne weitere Begründungen auf eine Überschreitung des Normalgewichts um mehr als 30 Prozent gestützt. Deshalb hat das Verwaltungsgericht diese Entscheidung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes aufgehoben.
    (VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 29. September 1998, Az.: 12 L 2774/98)

Werbung