Verbeamtung auf Lebenszeit bei Bandscheibenvorfall

  • Hallo zusammen,
    eigentlich war schon alles über die Bühne - Beurteilung, Besuch beim Amtsarzt etc., Urkunde schon ausgestellt - dann ist es eben passiert. Ein Bandscheibenvorfall hat mich für 6 Wochen zur Physiotherapie gezwungen. Ehrlich wie ich bin, habe ich der Schule mitgeteilt, warum ich so lange ausfalle und es kam, wie es kommen musste, der Schulleiter hat die Urkunde einbehalten und die Dienststelle schickt mich erneut zur Amtsärztin.
    Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas? Gilt für Bandscheibenvorfälle schon das Gleiche wie für die armen Übergewichtigen? Ist das alles rechtlich überhaupt möglich, die Urkunde war doch schon fertig? Was muss, soll, darf ich beim Amtsarzt sagen, oder auch nicht? Ich will ja nicht lügen, aber - wie ich gerade erlebt habe, ist bedingungslose Ehrlichkeit nicht immer förderlich.
    Bin für jede Info dankbar
    Marta ?(

  • Deine Urkunde war schon ausgestellt und datiert?? Auf wann war sie datiert?? wenn sie schon gültig war, kann man das doch nciht einfach rückgängig machen, oder???????


    LG, Sunny

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Hallo Marta,


    da wir Beamte im gleichen Bundesland sind, ist es vielleicht ganz gut, wenn ich antworte.


    Also ich bin schwerbehindert und zwar zu 80 %! Ich habe meine Lebenzeiturkunde auch erhalten.


    Die Schwerbehinderung bestand schon vorher.


    Der Schulleiter wird wohl mit der ADD geredet haben (oder der Außenstelle).


    Zu welchem Teil der ADD gehörst Du denn?


    Sei bitte beim Arzt unbedingt ehrlich, die können nämlich auch die Berichte des behandelnden Arztes anfordern. Bringe da doch einfach mal etwas mit, das verkürzt die Bearbeitung.


    Eine Urkunde wird leider beamtenrechtlich erst dann wirksam, wenn sie übergeben ist und man zugestimmt hat zu der "Maßnahme" (die Urkunde ist ja ein Verwaltungsakt). Vorher kann diese noch jederzeit wieder verworfen werden.


    So ein Bandscheibenvorfall kann wirklich jedem passieren, da reicht eine falsche Drehung.


    Das dürfte m.E. keine Probs machen.


    Frage aber doch mal beim Persrat nach oder auch bei der ADD.


    Übrigens: Ich gehöre nicht zur ADD, bei aber in NW auf der SGD und kenne viele der Kollegen.


    Doris

  • Ich hab mal ne Frage dazu. Was braucht man denn alles zu Verbeamtung. Mir hat das mal jemand so erzählt, dass man nur in zwei von 6 Punkten oder so durchfallen darf, also Augen, BMI, Herzkreislauf usw.
    Kann mir das mal jemand erklären wie das ganze abläuft?

  • Also in NRW reicht z.B. schon der BMI alleine, um nicht verbeamtet zu werden.
    Ist aber wohl auch von Arzt zu Arzt verschieden, wie streng da ausgelegt wird.
    LG pinacolada

  • *schnelldieKeksewegwerf*


    Vielleicht sollte man dann in NRW in Zukunft noch seinen BMI in die Bewerbung schreiben, damit sich keine Seite unnötige Mühe macht ... ;)


    "Meine Qualifikationen und mein BMI befähigen mich ...."

  • Hallo zusammen,


    habe gerade meine Untersuchung in NRW überstanden. Mein BMI liegt zwei Punkte über dem Höchstwert des "normalen" Bereiches (dürfte haben 25, liege bei 27). Bin halt etwas untergross "lol". Ich hatte totalen Schiss vor der Untersuchung, aber es ging alles total glatt. Ich wurde zwar gewogen, aber dass war es. Zumnidest sagte mir die Ärztin das.
    Kenne aber auch hier die Fälle wo es hieß: Kommen Sie wieder, wenn Sie drei Kilo abgenommen haben!
    Meine Freundin hatte einmal nachgefragt und die Amtsärztin sagte, dass es
    keine Richtlinien gibt. Es leigt im ermessen des Arztes.
    Also Fazit: "Zieh den Bauch ein" und hoffe.


    Jette

  • Hallo!


    Mich würde interessieren, ob einige, die die amtsärztliche Untersuchung schon hinter sich haben, mal berichten können, was eigentlich alles "Ausschlusskritierien" sein können bzw. bei euch oder Bekannten gewesen sind.


    Mich hat nämlich gewundert, als ich von einiger Zeit von einer Bekannten hörte, die trotz ihres schweren Asthmas problemlos verbeamtet wurde.


    Ein anderer Fall: einer übergewichtigen Freundin (wiegt ca. 90 kg bei 1,70m) wurde die Verbeamtung versagt.


    Ich frage mich das, weil ich auch kleinere gesundheitliche „Mängel“ habe und mich sorge, ob ich damit verbeamtet werden kann.


    Wäre super, wenn ihr eure Erfahrungen mal auflisten könntet!

  • @ Vivi: Danke dir


    Eine Bekannte von mir hat erzählt, dass sie auf dem einen Ohr eigentlich fast gar nichts mehr hört, weil sie schon zwei Hörstürze hatte. Der Arzt hat es aber nicht gemerkt. Also manches stellen die auch einfach nicht fest und bei der Befragung lügen die meisten eh, was Rauch- und Trinkpensum angeht.


    Es ist auch wohl von Arzt zu Arzt verschieden. In Marburg ist es wohl härter, man muss sich auch ausziehen und so weiter. In Giessen kommt angeblich fast jeder durch. Wie es sich dann entscheidet, wo man hin muss, das weiß ich allerdings nicht.


    Ich hab extremes Übergewicht und bin seit dieser Woche am Abspecken (schon 3 Kilo *g*). Ich bin zwar erst im ersten Semester und hab ncoh lange Zeit, aber ich will auch langsam abnehmen, weil das einfach besser ist.


    Ich find es aber einfach nicht gut, dass die beim BMI so streng sind. Meine Blutwerte sin 1a, meine Lunge bringt die Leistung eines männlichen Sporttauchers, meinen Organen geht es super und ich hab auch noch keinerlei Verschleiß. Natürlich kommt der irgendwann und ich sollte auch einfach wegen Spätfolgen abnehmen, aber ich bin trotz meines Übergewichts top fit, hatte zu meiner Schulzeit (hab letztes Jahr Abi gemacht) jedes Jahr die beste Note des jeweiligen Sportkurses gehabt usw. Ich hab immer Sport gemacht (und das nicht zu wenig) und ich find es einfach ungerecht, dass der BMI so streng genommen wird. Ich hab z.B. auch eine Freundin, die hat einfach die Veranlagung, dass sie obenrum echt dünn ist, aber dann kommt ein mächtiges Hinterteil und eben so große Oberschenkel. Die trainiert und trainiert, aber nur der Oberkörper nimmt ab - ich finde das echt frustrierend.
    Auf BMI wird so stark geguckt und wenn ich an meine Bekannte mit dem Hörsturz denke... Ich meine, ich gönns ihr, aber irgendwie ist das alles schon ein Widerspruch in sich selbst.


    Naja, wünscht mir Glück, denn ich hab einen langen Weg vor mir.

  • Oh, mich würde da interessieren, ob ein Hohl-Rundrücken auch ein Grund keine keine Verbeamtung ist. Bei der Polizei wurde ich nämlich deswegen (angeblich instabile Wirbelsäule...) nicht genommen...


    Und ich habe auch gehört, dass getestet wird, ob bei durchgestreckten Beinen die Finger den Boden berühen können, das kriege ich nämlich auch nicht hin...! Aber dagegen könnte ich event. durch Dehnen noch etwas machen....


    Liebe Grüße
    Elaine

  • Elaine: Die "Finger-auf-den-Boden"-Übung musste ich machen!
    Habe ich auch gut geschafft, trotzdem keine Verbeamtung wegen einiger Kilos zuviel :(
    Glaube aber nicht, dass es an fehlender Gelenkigkeit scheitern würde.
    LG pinacolada

  • Also, ich habe auch Übergewicht (80 kg bei 168 cm). Bei der Untersuchung Ende letzten Jahres wurde ich auch gewogen und gemessen. Mein Arzt sagte mir, dass er persönlich (es gibt ja wie oben bereits erwähnt keine allgemein gültigen Vorschriften) jemanden auch mit Übergewicht verbeamtet, wenn er angibt regelmäßig (= mindestens 2x die Woche) Sport zu machen und wenn er auch ansonsten einen fitten Eindruck macht. Ich musste auch mit den Händen auf den Boden, was mir nicht schwer fiel. Dann musste ich noch die Hände hinter den Rücken zusammen fasssen und über dem Kopf. Was auch immer das sollte, ich habe so trotz erheblichem Übergewicht das Okay zur Verbeamtung bekommen.
    Mein freundin (ähnliches Gewicht wie ich) war im gleichen Gesundheitsamt nur bei einer anderen Amtsärztin. Die wurde noch nicht einmal gewogen. Die haben sich hauptsächlich über Schulbücher unterhalten...

    • Offizieller Beitrag

    Die Ausschlusskriterien liegen im Ermessen des Arztes.
    Bei Bekannten schon erlebt:
    - Ärger wegen "Übergewichtes" (62kg bei 162 cm Körpergröße),
    - Ärger wegen schlechter Sehfähigkeit im Nahsehen (mit Brille),
    - Ärger wegen Bluthochdrucks,
    - Ärger wegen allergischem Asthma,
    - Ärger wegen Senkniere,
    - Ärger wegen eines Leberfleckes.



    Übrigens: bei Schwerbehinderung liegt alles ganz anders: Dann muss der AA nämlich nur eine voraussichtliche Dienstfähigkeit für mindestens 10 Jahre feststellen und nicht für den Rest des Lebens. Großer Unterschied.


    Grüße,
    Conni

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Wie sieht es denn nun eigentlich mit einem Bandscheibenvorfall aus? Hier wurden ja schon einige Ausschluss- bzw. Problemkriterien genannt. Hat denn irgendjemand Erfahrung mit einem Bandscheibenvorfall beim Amtsarzt gemacht? Bin nämlich bald dran und mach mir große Sorgen wegen der Verbeamtung!

  • Hallo,
    habe wohl vergessen - bei all meiner Freude - mich noch mal zu melden.
    Also, der Besuch beim Amtsarzt war ganz locker. Ich habe meine Bandscheiben-Geschichte erzählt. Er hat mich gefragt, ob ich Schmerzen oder Einschränkungen habe. Hatte ich an diesem Tag nicht - das habe ich auch gesagt. Dann war's auch schon vorbei.
    3 Wochen später gab's die Urkunde.
    Jetzt hat mich der Alltag wieder ....
    Viele Grüße und vielen Dank für die Infos
    Marta :)

  • Das freut mich für dich! Hoffe dann mal, dass ich genauso viel Glück habe wie du! ;)

  • ein nettes Happy End




    Glückwunsch


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    &#034;Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!&#034;
    Quoth the raven: &#034;Nevermore.&#034; (E.A.Poe,The Raven)

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