Hallo!
Ich werde hoffentlich demnächst verbeamtet und kann aufgrunddessen wieder in die PKV. Allerdings werde ich voraussichtlich nicht mit voller Stundenzahl verbeamtet (kann erst nach einem Jahr aufstocken), sondern mit 50% oder 75%: Nun frage ich mich, ob die Beiträge der PKV abhängig von der Stundenzahl/Besoldung sind oder ob sie bei halber oder voller Stelle gleich sind? Das wäre ja bei einer halben Stelle dann ganz schön viel Geld...!
Vielen Dank für Infos aller Art!
Viele Grüße, Nika
Privat KV - Beitrag abhängig von Verdienst?
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Bei der privaten KV versichert man grundsätzlich immer sein eigenes Risiko, und das dürfte kaum abhängig davon sein, wie viele Stunden man unterrichtet. Spezielle Tarife für Beamte mit reduzierter Stundenzahl sind mir nicht bekannt.
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Wenn du weniger als 50% einer Stelle hast, zahlt m.W. die Beihilfe nicht mehr. Das solltest du für dein Bundesland genau prüfen.
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Zitat
Allerdings werde ich voraussichtlich nicht mit voller Stundenzahl verbeamtet (kann erst nach einem Jahr aufstocken),
bist du dir sicher, dass das geht?!? ich meine, dass es beamten nicht aufgezwungen werden kann, welche stundenzahl sie arbeiten. zumindest meine ich gehört zu haben, dass niedersachsen aus diesem grund im angestelltenverhältnis anstellt.
p.s. man kann sich doch freiwillig in der gesetzlichen kk versichern. vielleicht ist dann der beitrag abhängig vom einkommen ?!? das weiß ich aber nicht genau ...
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Hallo!
Danke für die bisherigen Antworten!Kann mir jemand sagen, wie hoch ungefähr der Beitragssatz für eine unverheiratete, kinderlose 27jährige Beamtin ist? Diese Internet-Online-Rechner fordern ja immer gleich persönliche Daten und per Suchfunktion habe ich auch nichts Konkretes finden können...!
Danke!schlauby: das ist m.E. eine spezielle Variante in S-H: die verbeamten dich mit der Auflage, dass du ein Jahr auf dieser Stundenzahl arbeitest und erst dann die Berechtigung hast, deine Stundenzahl selber festzulegen... ist vielen meiner Kollegen auch so gegangen und scheint hier sehr häufig so zu laufen Anscheinend hat jedes Bundesland so seine eigenen Tricks und Machenschaften...
VLG Nika
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Zitat
schlauby schrieb am 01.06.2006 18:10:
p.s. man kann sich doch freiwillig in der gesetzlichen kk versichern. vielleicht ist dann der beitrag abhängig vom einkommen ?!? das weiß ich aber nicht genau ...
Ja, meines Wissens geht es in der Gesetzlichen immer nach Einkommen, auch bei freiwillig Versicherten.
Gruß,
puppy -
Ich würde mir einen Wechsel wirklich gut überlegen.Es hängt auch von deinem Gesundheitszustand und dem deiner Lieben zusammen.
Meine Freundin hat letztens geheiratet. - Mann ist nun auch beihilfebereichtigt und hat, weil von Schüler auf Student wechselnd, einen Antrag in die Private gestellt. Nun ist eine unheilbare psychische ERkrankung aufgetreten und keine Private nimmt ihn mehr. Unvorstellbar in Deutschland, aber leider Wahrheit, auf 30_% aller Kosten bleiben diese beiden Menschen sitzen.
flip
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