Vorteilsnahme???

  • Moin zusammen,


    habe kürzlich nach einer Klassenfahrt von den Eltern der Klasse eine Art Präsentkorb (nix aufregendes) als Dank bekommen. In meiner Müdigkeit hab ich das Teil ohne Nachzudenken entgegengenommen. Erst am nächsten Tag dämmerte mir, dass das ja auch als Vorteilsnahme ausgelegt werden könnte... Was meint Ihr?

  • Bitte Suchfunktion anwerfen. Das Thema Geschenke und die Möglichkeit der Annahme hatten wir hier schon vielfach diskutiert.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Das mag sein. Du kannst aber davon ausgehen, dass ich die Suche bemüht habe und keine wirklich erschöpfenden bzw. passenden Threads gefunden habe...

  • Nach den vielen, unnötigen neuen Threads und den Diskussionen darüber kann man sich nicht sicher sein, ob die Suchfunktion bemüht wurde!


    Ansonsten würde ich sagen, dass du es annehmen kannst, da es ja deutlich als Dankeschön für die Klassenfahrt gemeint war - wo ist die Vorteilsnahme? Schließlich handelt es sich nur um einen Präsentkorb und nicht um eine Reise... ;)
    Ich lasse mich aber auch gern eines Besseren belehren.


    Grüße, Sabi

  • So lange es sich um eine Geste ALLER Eltern handelt, der Kostenumfang pro Schüler unterhalb ein paar Euro liegt und der Korb von den Elternvertretern übereicht wurde ist das halbwegs unverfänglich.
    Problematisch sind Geschenke EINZELNER Eltern - da kann schnell ein Bestechungsversuch (bzw. eine Vorteilsnahme) unterstellt werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Och menno...


    Mich nervt es ja auch, wenn ständig Threads zum gleichen Thema eröffnet werden. Aber dennoch muss doch der Eröffner eines solchen neuen Themas nicht immer gleich "angezählt" werden. Ich hätte mich als Themenstarter jetzt doch angegriffen gefühlt.


    Abgesehen davon fand ich das Thema hier gerade sehr spannend und habe selbst mal gesucht.
    Über Vorteilsnahme als Suchbegriff habe ich auch nichts passendes Gefunden und bei "Geschenke" sucht man sich vermutlich tot wegen der vielen 100 Postings, in denen das Wort in irgendeinem Zusammenhang vorkommt. Auch "Bestechung" brachte mich nicht weiter.


    Über Links zu den oben erwähnten Threads wäre ich zumindest also sehr dankbar, da ich wirklich nichts gefunden habe.

  • Ich habe niemand angezählt, sondern gebeten, die Suchfunktion zu nutzen.


    Wenn man sich schon durch die entsprechenden threads gelesen hat, wäre es aber von Vorteil, wenn man das dementsprechend formuliert, auch um den Kollegen Wiederholungen zu ersparen. Also z.B.: Ich habe ja schon gelesen, wie das in B-W ist, gilt das auch für SH? Oder: Entspricht ein Geschenkkorb von ca. X EUR Wert noch den Kriterien für ein Geschenk mit geringem Wert?


    Möchte niemand maßregeln, nur als Vorschlag für eine effektive Kommunikation.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Naja, mir hat man gesagt, es müßte schon ein Rehrücken an Rotweinsasuce sein mit handgedrehten Knödeln. Dazu einen guten Rotwein.


    Kaltes Essenzählt jedenfalls nicht als Bestechung, außer vielleicht Beluga und Champus

  • Ich hänge mich hier mal ran:


    Darf ich einem Schüler (Gymnasium) eine CD abkaufen? Also legale Geschäfte (quasi wie Flohmarkt, ebay...) mit ihm betreiben?


    Wo finde ich denn da genauere Antworten, in der Dienstordnung, Schulordnung oder wo?

  • Die Details hängen vom jeweiligen Bundesland ab und sind im Beamtengesetz geregelt. Beispielhaft der Abschnitt für Niedersachsen:
    http://schure.de/nbg/nbg/nbgvv2.htm#p78


    Die Vorschriften sind ziemlich detailliert und enger, als oftmals angenommen, zum Beispiel ist die Annahme jeglicher Gutscheine, (z. B. Büchergutscheine) verboten. Schülern etwas abzukaufen ist natürlich grundsätzlich nicht verboten, problematisch wird es nur, wenn hinterher im Raum steht, dass der Kaufpreis vielleicht nicht marktüblich war


    3.3 Ein generelles Annahmeverbot gilt für
    ...
    5. die Gewährung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. zinslose oder zinsgünstige Darlehen, verbilligter Einkauf),



    Von umfangreicheren Geschäften mit Schülern (oder auch deren Eltern), würde ich eher Abstand nehmen.


    Grüße,
    Moebius

  • Okay, vielen Dank


    Nur eine weitere Frage: Da es ja das Beamtengesetz ist, gilt das dann für Vertretungslehrer (also bisher nur Angestellte) genauso?


    Ah, okay...nach dem Hinweis dadrunter, dass es auf Arbeitnehmer/innen sinngemäß anzuwenden ist, bedeutet wohl, dass es genauso gilt...richtig?

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