Leistungsbewertung für das Zeugnis (Abschluss des Schuljahres)

  • Habe zwar schon das Forum durchsucht, aber nichts gefunden, was meine Frage beantworten würde.


    In der Brandenburger Grundschulverordnung steht im §11 (Zeugnisse) folgendes:


    "5) Am Ende des Schuljahres sind für die Ermittlung der Zeugnisnoten in einem Fach oder Lernbereich die Leistungen des gesamten Schuljahres zugrunde zu legen. Dabei sind Leistungen und Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres besonders zu berücksichtigen."


    In Bezug auf den obigen Auszug wüßte ich gerne einmal, wie man denn das zweite Schulhalbjahr nun besonders berücksichtigt. Arithmetisch gesehen hätte ich da echte Schwierigkeiten und pädagogisch gesehen irgendwie auch.


    Errechnet man den Schnitt übers ganze Schuljahr gleichmäßig und schaut nach einer Tendenz im zweiten Halbjahr, um dann bei "Wackelkandidaten" sich zu gunsten der einen oder anderen Note zu entscheiden?
    Oder wichtet man das zweite Halbjahr grundsätzlich stärker und lässt das erste nur zum Teil mit einfließen?


    Wie sieht es bei Schülern aus, die nach einem schlechten Halbjahreszeugnis nun geackert haben und sich eigentlich um 2 Noten verbessert haben (z.B. von 4 auf 2)? Ist das dann am Ende eine 3?


    Und was ist dagegen mit Schülern, die schon im 1.Halbjahr wenig taten, aber nun im 2. Halbjahr überhaupt nichts mehr getan haben (z.B. nach Erteilung der Grundschulgutachten und der Annahme an einer weiterführenden Schule) und sich extrem verschlechtert haben (z.B. von 4 auf 5)?


    Und wie sieht es aus mit Schülern, die erst nach dem 1.Halbjahr neu in die Klasse kamen?


    Wie macht man das am besten bzw. am gerechtesten?

  • *thema hochhol*


    Wenn es zu Brandenburg nichts zu sagen gibt, vielleicht kann ja jemand wenigstens schreiben, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird.

  • Zenrsurengebung ist keine Mittelwertbildung.
    In Niedersachsen steht meines Wissens sogar eine Formulierung in der Art "Bei der Zensurengebung ist das pädagogische Gesamtbild des Schülers zu berücksichtigen." in irgendeinem Erlass. Wer also einfach eine Reihe Zahlen in den Taschenrechner eintippt macht es sich eindeutig zu einfach.
    Wieso du dabei pädagogische Schwierigkeiten hast, verstehe ich nicht ganz, du hast nur "technische" Probleme geschildert.
    Als Faustregel gilt bei mir, ein Schüler der sich um eine Note verändert hat, bekommt im Gesamtjahr die Note des zweiten Halbjahres, bei Änderungen um zwei Noten gibt es in der Regel die mittlere. Letztlich würde ich aber durchaus davon abweichen, wenn ich gravierende Gründe dafür sehe.
    Schierigkeiten würde es wohl nur geben, wenn sich ein Schüler um zwei Noten verschlechtet hat und man ihm auch wirklich diese zwei Noten schlechtete Zensur für das Gesamtjahr gibt (also etwa 3 im 1.HJ, 5 für das Gesamtjahr), dann würde man sich möglicherweise angreifbar machen, weil die Note des 1. HJ nicht angemessen berücksichtigt wurde.

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