Der Sokratische Eid
nach einer Idee von Hartmut v. Hentig ("Die Schule neu denken", Seite 258 f)
Als Lehrer und Erzieher verpflichte ich mich,
- die Eigenart eines jeden Kindes zu achten und gegen jedermann zu
verteidigen;
- für seine körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen;
- auf seine Regungen zu achten, ihm zuzuhöhren, es ernst zu nehmen;
- zu allem, was ich seiner Person antue, seine Zustimmung zu suchen,
wie ich es bei einem Erwachsenen täte;
- das Gesetz seiner Entwicklung, soweit es erkennbar ist, zum Guten auszulegen und dem Kind zu ermöglichen, dieses Gesetz anzunehmen;
- seine Anlagen herauszufordern und zu fördern;
- es zu schützen, wo es schwach ist, ihm bei der Überwindung von Angst
und Schuld, Bosheit und Lüge, Zweifel und Misstrauen, Wehleidigkeit und
Selbstsucht beizustehen, wo es das braucht;
- seinen Willen nicht zu brechen - auch nicht, wo er unsinnig erscheint;
ihm vielmehr dabei zu helfen, seinen Willen in die Herrschaft seiner
Vernunft zu nehmen; es also den mündigen Verstandesgebrauch
und die Kunst der Verständigung wie des Verstehens zu lehren;
- es bereit zu machen, Verantwortung in der Gemeinschaft und für diese
zu übernehmen;
- es die Welt erfahren zu lassen, wie sie ist, ohne es der Welt zu
unterwerfen, wie sie ist;
- es erfahren zu lassen, was und wie das gemeinte gute Leben ist;
- ihm eine Vision von der besseren Welt zu geben und Zuversicht, daß
sie erreichbar ist;
- es wahrhaftig zu lehren, nicht die Wahrheit, denn "die ist bei Gott
allein".
Damit verpflichte ich mich,
- so gut ich kann, selbst vorzuleben, wie man mit den Schwierigkeiten,
den Anfechtungen und Chancen unserer Welt und mit den eigenen
begrenzten Gaben, mit der eigenen immer gegebenen Schuld
zurechtkommt,
- nach meinen Kräften dafür zu sorgen, dass die kommende Generation
eine Welt vorfindet, in der es sich zu leben lohnt und in der die ererbten
Lasten und Schwierigkeiten nicht Ideen, Hoffnungen und Kräfte
erdrücken,
- meine Überzeugungen und Taten öffentlich zu begründen, mich der
Kritik- insbesondere der Betroffenen und Sachkundigen - auszusetzen,
meine Urteile gewissenhaft zu prüfen;
- mich dann jedoch allen Personen und Verhältnissen zu widersetzen,
dem Verbandsinteresse, der Dienstvorschrift -, wenn sie meine hier
bekundeten Vorsätze behindern.
Ich bekräftige diese Verpflichtung durch die Bereitschaft, mich jederzeit an den ihr enthaltenen Maßstäben messen zu lassen.