Da ich nächste Woche einen Erste-Hilfe-Kurs besuche, frage ich mich gerade, wann man eigentlich in der Schule Erste-Hilfe leisten kann oder darf oder muss.
Kleinere Verarztungen außer Pflasterkleben dürfen wir ja nicht machen.
Aber angenommen, ein Kind verschluckt eine Stiftkappe, dann darf und muss ich doch Erste-Hilfe leisten, oder? Das ist ja lebensbedrohlich. Da kann mir dann doch keiner was vorwerfen.
Wo kann man sich eigentlich mal erkundigen, was man in welchem Fall macht? Also angenommen ein Kind fällt so unglücklich auf seinen Stift, das der sich in den Gaumen rammt. Am besten frage ich das mal den Sanitäter, der uns wohl fortbildet.
Wann darf ich 1. Hilfe leisten?
- Aktenklammer
- Geschlossen
-
-
Hallo AK!
Du bist zu erster Hilfe verpflichtet!
Was du NICHT darfst ist Medikamente verabreichen, es sei denn du hast die ausdrückliche Genehmigung / Anweisung der Erziehungsberechtigten.
Wenn ein Kind eine stiftkappe VERSCHLUCKT, wird nicht allzu viel passiern, kommt ja wieder raus.
Atmet ein Kind eine Stiftkappe ein oder sie verstopft die Luftröhre, raus damit. Je nachdem wie groß das Kind ist, gibt es verschiedene Arten / Griffe den Gegenstand wieder zu entfernen.
Aber mal ernsthaft. Wo kein Kläger, da ekin Angeklagter. Machst du erste Hilfe und dabei etwas was du nicht darfst, aber nur deswegen überlebt das Kind, wird keiner was sagen.
Wichtig ist, dass du nach besten Wissen und Gewissen agierst / reagierst. das erste was man als Lehrer tun sollte, sobald es keine Lapalie ist, ist einem Kollegenn aufzugeben den Krankenwagen zu rufen. Und bleib nicht alleine mit dem Kind wenns irgend geht.
Wenn du NIX machst, bist du auf jeden Fall dran (und das zurecht wie ich finde, ich will ja auch das mir geholfen wird), also tu was. Soviel kann man gar nciht falsch machen. Medikamente mal aussen vor. Dass dürfen selbst wir ann Sonderschulen nur mit Einverständnis. Du darfst aber einem Kind sein Medikamet reichen, du darfst es nicht verabreichen.
LG, Sunny (die hofft, dass es verständlich war)
-
Hi Aktenklammer,
jeder ist (sogar gesetzlich §323c StGB) dazu verpflichte Erste Hilfe zu leisten! Nur wenn man dir vorsätzliches falsches Handeln nachweisen kann, was aber primar keinem Ersthelfer unterstellt wird, dann kann es Konsequenzen nach sich ziehen.
Leben ist immer da höchste Gut, das es zu schützen gilt!!! Deshalb stellt sich dei Frage nach dem "Dürfen" gar nicht.
Liebe Grüße,
sunshine14
-
Die Sonnen sind sich einig, schön!
-
Ich habe alles verstanden, hast du gut erklärt
Ich freu mich schon auf 100x Herzmassage in der Minute
-
Zitat
sunshine14 schrieb am 03.05.2006 19:52:
Hi Aktenklammer,jeder ist (sogar gesetzlich §323c StGB) dazu verpflichte Erste Hilfe zu leisten! Nur wenn man dir vorsätzliches falsches Handeln nachweisen kann, was aber primar keinem Ersthelfer unterstellt wird, dann kann es Konsequenzen nach sich ziehen.
Leben ist immer da höchste Gut, das es zu schützen gilt!!! Deshalb stellt sich dei Frage nach dem "Dürfen" gar nicht.
Liebe Grüße,
sunshine14
Ja, ich dachte nur letztens, als ich so schlecht Luft kriegte, weil ich mein Spray vergessen hatte, wie es wohl wäre, wenn ein Asthmaschüler vor mir säße und wir verzweifelt auf den Arzt warten ...
Als eine Schülerin auf dem Ascheplatz gefallen war und ich nur ein Pflaster drauf kleben durfte, weil für Jod o.ä. die Mutter hätte angerufen werden müssen, kam ich mir auch blöd vor. Aber gut, ich bin folgsam. -
Hallo Klämmerchen!
Wenn ein schüler Asthma hat und mit Anfällen zu kämpfen hat, oder zumindet damit zu rechnen hat. Hat er ja meist auch ein Spray oder sonstwas dabei (kenne mich da nicht so aus). Du darfst dem Schüler das Spray in die Hand geben und ihm die hand an den Mund führen, aber eigentlcih muss ER es betätigen. Aber wie schon mal gesagt, bevor der Junge stirbt gib ihm SEIN Spray.
Sollte er kein Spray dabei haben kannste eh nix machen. das spray von jemand anderm zu nehmen ist als medizinischer Laie fahrlässig (um nicht zu sagen töricht)
Da kannst du nur versuchen zu beruhigen und wenns hart auf hart kommt beatmen.Wenn du weißt, dass du ein Asthmakind in der Klasse hast, das anfällig für Anfälle ist, lass dich vom behandelnden Arzt einwesen in die Dosierung des Medikaments und lass dir von der Mutter eine schriftliche Erlaubnis ausstellen, damit bist du auf der sicheren seite!
LG, Sunny
-
Ich glaube, mit beatmen ist in dem Fall nicht mehr viel zu reißen, weil ja die Bronchen verengt und spastisch sind. Aber gut, ich werde den Sanitäter fragen (ist ja sowieso nur mal wieder den "Was wäre wenn"-Geschichte ...
-
Mod-Edit: Passte nicht mehr, da der Beitrag auf den sich silja bezog gelöscht wurde.
-
Wenn jemand konkrete Fragen zur Ersten Hilfe und den aktuellen Lehrmeinungen hat, kann er mir gerne eine private message schicken. Ich bin nebenberuflich in der Ausbildung (Erste-Hilfe bis Rettungsdienst) tätig.
Die Rechtslage ist klar:
Jeder ist, soweit zumutbar, verpflichtet zu helfen. Und zwar nach bestem Wissen und Gewissen.Bei jemandem, der beruflich einer erhöhten Notfall-Wahrscheinlichkeit ausgesetzt ist (z.B. Lehrer) wird schon erwartet, dass gewisse EH Grundkenntnisse vorhanden sind. Ich kann nur jedem Empfehlen, regelmässig (alle 2 Jahre) sein EH Wissen in einem Kurs aufzufrischen. Besorgt Euch Gutscheine von der BG (über die Schulleitung), dann kostet Euch der Kurs keinen Cent!
-- Drew
-
Zitat
Aktenklammer schrieb am 03.05.2006 19:06:
Aber angenommen, ein Kind verschluckt eine Stiftkappe, dann darf und muss ich doch Erste-Hilfe leisten, oder? Das ist ja lebensbedrohlich. Da kann mir dann doch keiner was vorwerfen.
Wo kann man sich eigentlich mal erkundigen, was man in welchem Fall macht? Also angenommen ein Kind fällt so unglücklich auf seinen Stift, das der sich in den Gaumen rammt.Es amüsiert mich zwar ein ganz kleines bißchen, was du dir immer so für Gedanken machst, aber im Grunde genommen ist es ja kein Fehler.
An unserer Schule ist schon so einiges passiert (von umgekippten Schülern bis zu aufgeschnittenen Pulsadern), und inzwischen läuft in solchen Fällen bei mir so etwas wie ein Programm ab: Autosuggestion („Behalte jetzt bloß die Nerven!“) -> 2 geeignete Schüler bestimmen, die mir assistieren -> wenn nötig, einen Schüler bestimmen, der den Notruf absetzt (die haben ja heutzutage alle ein Handy).
Als mir zum ersten Mal einer umkippte, war ich, ehrlich gesagt, ziemlich ratlos. Es lag wohl daran, daß diese Situation halt neu für mich war. Gott sei Dank kam der junge Mann nach wenigen Sekunden wieder zu sich.
Aber für mich war das eine Lehre. Damit ich beim nächsten Mal besser reagieren kann, legte ich mir die o.g. Schritte zurecht. Das „nächste Mal“ kam schneller, als erwartet.
Wir hatten über Verletzungen gesprochen. Da meldete sich einer und fragte ganz zaghaft: „Darf ich mal rausgehen? Mir ist schlecht!“ Als ich ihn ansah, wurde mir selber fast schlecht. So eine Gesichtsfarbe hatte ich noch nie zuvor gesehen (so zwischen weiß und grau). Kurz darauf befand er sich im Land der Träume und später dann im Krankenhaus.Abgesehen davon, daß man zur Ersten Hilfe sowieso verpflichtet ist (siehe Vorposter) denkt man in so einer Situation gar nicht darüber nach, was man darf und was nicht. Man muß sich zur Ruhe zwingen und überlegen, welche konkreten Maßnahmen notwendig sind.
Im Zweifelsfall würde ich auch künftig immer den Notarzt rufen (lassen). Es ist besser, der Notarzt kommt umsonst, als dass bei dem betreffenden Schüler ein ernsthafter Gesundheitsschaden entsteht.Eines darf man auf gar keinen Fall machen: Wenn man Unterstützung durch die Schüler braucht, darf man nicht sagen: „Kann mal jemand von euch dies oder jenes tun?“
Dann machen es alle gleichzeitig und es gibt ein heilloses Durcheinander. Man muß
jemanden bestimmen.
Übrigens, der mit der aufgeschnittenen Pulsader lebt noch.
Nein, es war kein Selbstmordversuch. Er hatte eine Glasscheibe nicht rechtzeitig gesehen.Gruß
Animagus
-
Ok, dankeschön
von Aktenklammer, die sich immer zu viel Gedanken macht
Werbung