Vorteilsnahme

  • Hallo ihr alle!


    Über einen Link, den hodihu in einem anderen Thread geschrieben hat, bin ich zu einem interessanten Artikel gekommen.


    Zitat

    Mal davon abgesehen, ob sich schonmal Eltern über den fehlenden Lehreranteil beschwert haben oder nicht, geistert seit einiger Zeit ein Urteil durch den Blätterwald, dass Lehrer der Vorteilsnahme für schuldig gesprochen wurden, als sie Freikarten des "Movie Parks" angenommen haben:
    http://www.lawblog.de/index.ph…ives/2005/01/30/vorteile/


    Ok, das mit dem freien Eintritt für die ganze Familie in einen Freizeitpark leuchtet mir ein.


    Aber weiter unten steht noch folgendes:

    Zitat

    dass mathematiklehrer von einem namhaften taschenrechner-hersteller deren produkte zum spottpreis erstehen können (früher sogar notebooks und drucker). was sich, vorsichtig ausgedrückt, positiv auf die kaufempfehlungen an schüler auswirkt


    Das erinnert mich irgendwie sehr stark an die Emails, die ich letztes Jahr (als das hier ja auch irgendwie Mode war) an diverse Schreibwarenfirmen geschrieben habe. "... um mit gutem Gewissen Dinge empfehlen zu können, muss man sie auch ausprobiert haben..." oder so ähnlich. Das sind jetzt klar keine Notebooks oder Drucker, aber doch einiges an Stiften, Klebstoffen, Heften etc. Ihr wisst's ja selber, habt ja auch genug ergattert :) . Aber ist das dann nicht ebenso verboten (abgesehen davon, dass ich noch keine Empfehlungen in die eine oder andere Richtung ausgesprochen habe)?


    Liebe Grüße
    Biene Maja

  • In B-W ist die Erlaubnis zur Annahme von Geschenken mit geringem Wert im Allgemeinen erteilt, so sich nicht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung stehen.
    Alias und ich hatten darüber geschrieben, Suchfunktion anwerfen...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

Werbung