Hallo,
zwei Fragen zur Schulzeitverlängerung nach dem 9. Schuljahr (Bayern):
In welchen Fällen wird die Verlängerung bei euch abgelehnt?
Kennt ihr Fälle, in denen gegen die Ablehnung erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde?
LG
Tina
Hallo,
zwei Fragen zur Schulzeitverlängerung nach dem 9. Schuljahr (Bayern):
In welchen Fällen wird die Verlängerung bei euch abgelehnt?
Kennt ihr Fälle, in denen gegen die Ablehnung erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde?
LG
Tina
Hallo!
Also, bei mir im Ref (in Bayern) hatten wir einige Fälle, bei denen die Schulzeitverlängerung abgelehnt wurde.
Das waren alles Schüler, die zwei Kriterien erfüllten:
1. Es bestand keine Aussicht, den Qualifizierenden Abschluss zu erreichen
UND
2. Sie behinderten die Mitschüler am Lernen
d.h., wir haben bei allen schriftlichen Mitteilungen an die Eltern davor immer darauf geachtet, dass darin stand, dass durch das Verhalten die Klasse oder einzelne Schüler behindert wurden.
Geklagt hatte keiner.
Ich glaube aber, wenn die "Kandidaten" die anderen nicht stören, könnten sie ihr Recht einfordern, die 8. oder 9. Klasse noch zu absolvieren.
LG und schöne Ostern!
Hallo,
ich finde, der entsprechende Paragraph ist ziemlich dehnbar und kann scheinbar auch recht willkürlich ausgelegt werden. Die Kriterien sind offenbar auch von Schule zu Schule verschieden.
Leider findet sich beim Googeln überhaupt kein passender Fall.
Offenbar nehmen alle Eltern die Ablehnung auch widerspruchslos hin.
Können abgelehnte Schüler eigentlich an eine andere Hauptschule oder bleiben dann nur die Maßnahmen zur Berufsfindung??
LG
Tina
Gegenfrage:
Welche andere Schule nimmt die auf? Die Schulpflicht ist erfüllt und es scheint ja Gründe zu geben, warum die Verlängerung nicht erteilt wurde.
Ich glaube, denen bleibt nur die Berufsvorbereitung oder eine Lehre (sehr unwahrscheinlich ohne Abschluss).
Hach, ist das schwer .
Dieses Jahr hatten wir übrigens einen Streitfall, bei dem die Eltern vorher bequatscht wurden, dass der Antrag keinen Sinn hätte. Kein Antrag, keine Entscheidung von uns . Ist aber denke ich auch nicht auf jeden Fall anwendbar.
LG!
Hallo,
wenn tatsächlich keinerlei Aussicht auf einen Abschluss besteht ist die Sachlage ja eindeutig.
Wo ich so meine Probleme habe, ist wenn die Noten ordentlich sind, aber die zweite Ablehnungsmöglichkeit greift: Wenn argumentiert wird, dass der Schüler die Sicherheit und Ordnung der Schule gefährdet.
Wann fängt das eigentlich an? Bei Gewalttaten oder schon bei Schwätzen und Zappeln im Unterricht? Und wo soll so jemand hin, der intellektuell gesehen durchaus einen Abschluss machen kann?
LG
Tina
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