hallo!
ich halte nichts von dem öffentlichmachen eines klassenspiegels (klassendurchschnitt gebe ich dagegen an), weil ich denke, dass kein SuS davon etwas hat - im gegenteil: in meiner 5 sind die tränen um so zahlreicher, wenn ein fünfer-kandidat als einziger geoutet wird...
nun bin ich von eltern deswegen kritisiert worden. im schulgesetz §44 finde ich, dass die veröffentlichung in meinem ermessen liegt. gilt das noch? wie handhabt ihr das? was denkt ihr darüber?
danke für feedback - amy