Abordnung - Schulwechsel in der großen Pause - Rechtslage?

  • Hallo zusammen,


    ich frage nicht für mich, bin aber um Hilfe gebeten worden.
    Es geht darum, dass eine Kollegin mit 10 (von ihren 20) Stunden abgeordnet wurde.
    Und zwar an eine Schule am anderen Ende der Stadt.


    Ihr neuer Stundenplan sieht so aus, dass sie dreimal wöchentlich in der großen Pause die Schule wechseln muss.
    Sie muss dafür keine Pausenaufsichten mehr übernehmen.


    Von der Fahrtzeit her ist das eventuell so gerade eben zu schaffen, aber nur, wenn man sich wirklich hetzt.


    Nun meine Frage, wo finde ich eine diesbezügliche Rechtsgrundlage?
    Gibt es da eine bestimmte Kilometerzahl, die in der Pause fahrtechnisch zumutbar ist?


    Ich habe leider so gar keine Ahnung diesbezüglich.


    Liebe Grüße
    strubbelsuse



    P.S. Ansonsten wünsche ich allen ein wunderschönes, stressfreies Wochenende!

  • Ich kenne die Rechtslage auch nicht....
    Aber ich kenne einen anderen "Fall", in dem mehrere Lehrer in genau einer Schulstunde quer durch eine große Großstadt flitzen durften oder noch dürfen (z.T. sind es auch nur 35 Minuten, manchmal aber ist auch eine Stunde oder mehr dazwischen.)
    Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob einem dabei eigendlich die Fahrtkosten erstattet werden (das Problem: ich habe eine Monatkarte für den ÖNV, die ich sowohl für die Fahrt zur Schule als auch für die Fahrt zwischen den Schulen verwende, d.h. ich kann die Fahrten nicht einzeln "nachweisen")


    LG, Julie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo strubbelsuse,


    ich war auch schon mal davon betroffen. Da eine solche Teilabordnung in der allgemeinen Dienstordnung verankert ist, ist es sozusagen Pflicht sich ihr zu beugen. Ich habe es damals nur gemacht, weil mir zugesichert wurde, es sei nur für ein Halbjahr. Auf keinen Fall sollte man sich hetzen und der Gefahr eines Unfalls aussetzen. Beide Schulen sollten den jeweils anderen Stundenplan mit den Unterrichtszeiten erhalten und dafür sorgen, dass die Klasse beaufsichtigt ist. An meiner 'Teilzeitschule' ging dann der Schulleiter für fünf Minuten in die Klasse. Ärger hatte ich dort genug, da man davon ausging, dass ich auch an allen Konferenzen und Aktivitäten teilnehmen würde!


    Die Fahrtkosten bekommt man nicht erstattet, weil es ja Dienstpflicht ist. Man kann sie aber über die Steuererklärung geltend machen.


    Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Hallo,


    mir gings vor ein paar Wochen ähnlich.
    Allerdings meinte meine Rektorin jetzt, dass man sehr wohl Fahrtkosten (pro gefahrene Kilometer) erstattet bekommt. Sie ist nämlich auch gefahren und hat das Geld auch schon - ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt....
    LG
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Also ich war mal ein Jahr in zwei Schulgebäuden eingesetzt, die allerdings zu einer Schule gehörten.
    Die Lehrer, die das betraf, füllten zu Beginn des Schuljahres ein Formular aus und wir bekamen dann vierteljährlich Fahrtkosten überwiesen. War nicht sehr viel, fürs Benzin hats aber gereicht!


    Ich glaube nicht, dass man sich da dagegen wehren kann .

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Hallo Suse,


    ich hatte auch schon mal die "Ehre diesen Spaß" mitzumachen. Ich war an eine Schule am anderen Ende der Stadt (mit Schleichwegen reine Fahrzeit von 17 Minuten) eingesetzt.


    Eines Samstags hatte ich diese Abordung im Postkasten und 4 Tage später nahm alles seinen Lauf, Stundenpläne mussten angepasst werden usw.


    Ich habe weder Fahrtkosten noch andere Ermäßigungen an der anderen Schule bekommen, "meine" richtigen Kollegen haben mich immer unterstützt.
    Ich musste an 3 Tagen wechseln.


    Die "anderen" Kollegen waren so unverschämt, dass sie sich aufregten, wenn ich zu spät kam, es war aber nicht anders zu lösen, denn die beiden Schulen hatten unterschiedliche Pausenzeiten. Außerdem steckten sie mir so Sprüche wie, da kommen Sie schon erst um 10.00 Uhr und kommen immer noch zu spät, immer diese jungen Kollegen. Da musste ich dann erstmal meine Meinung zu dieser Äußerung kund tun und habe den Schulleiter gebeten, in der nächsten Dienstbesprechung oder Konferenz die Lage mal zu erläutern.


    Alles in allem war es eine super miese Zeit in der ich einfach nur gerödelt habe, meine eigene Klasse gelitten hat, denn für die hatte ich kaum noch Zeit.


    Ein halbes Jahr musste ich da durch, ich hoffe, dass ich damit genug Buße getan habe.


    Suse, eine Rechtsgrundlage scheint es nicht zu geben, denn auch der Personalrat konnte mir nicht helfen, denn offiziell heißt es: Uns Lehrern stehen keine Pausen zu.


    Zum Glück habe ich eine ganz gute Blase, denn dazu wäre keine Zeit mehr gewesen, mein Frühstücksbrot habe ich während der Fahrt gegessen.



    LG Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

  • Fragt sich, ob du zum Pendeln zur Benutzung des eigenen PKW zu verpflichten bist? ÖPNV ja, aber eigener PKW?


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Herzlichen Dank für Eure bisherigen Antworten.
    Auch über google bin ich zu keiner deutlichen Rechtslage gelangt.
    Dass die Abordnung hingenommen werden muss, das ist klar und auch gar nicht das Problem in diesem Falle.


    Allein dieses Fahren in den Pausen und die zu knappe Zeit für den Schulwechsel.


    Ich hoffe, der Personalrat kann der Kollegin da irgendwie weiterhelfen.


    Liebe Grüße
    strubbelsuse

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