Ich möchte während einer Projektwoche eine Sportschau mit den Kindern vorbereiten und beim anschließenden Schulfest präsentieren. Dabei sollen die einzelnen Beiträge Musikbegleitung haben.
Weiß jemand, ob das genehmigungspflichtig ist und was ich sonst noch berücksichtigen muss?
GEMA-Gebühren?
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Schau mal hier: http://www.bllv.de/referat-med…edrecht_schule3a.shtml#a5
Auf der Seite wird allgemein das schulrelevante Urheberrecht behandelt und im Übrigen auch auf den Umgang mit den Werken der Schüler eingegangen.
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Auf Lehrer-Online findet man diese Passage:
§ 52 UrhG regelt eine unter anderem für Schulen relevante Urheberrechtsschranke. Danach sind bestimmte Fälle der nichtgewerblichen öffentlichen Wiedergabe (zum Beispiel Musikaufführungen) zulässig und unter besonderen Voraussetzungen sogar vergütungsfrei.Zitat§ 52 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Öffentliche Wiedergabe
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
(2) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
(3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerks sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.Gruß,
Peter -
Wir bezahlen Gema für Schulfeste. Ganz musikfrei ist halt schwierig. Seit einigen Jahren bezahlt das Stadtschulamt allerdings eine Pauschalsumme und damit hat sich das für uns erledigt.
Grüße Enja
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Hm, hin und wieder schneide ich mal einen Film als Nachbericht zu einer Projektwoche zusammen. Der läuft dann am Präsentationstag und wer mich anspricht, dem brenne ich diesen Film zum Selbstkostenpreis auf DVD.
Ich vertone meine Filme immer mit kommerzieller, ursprünglich nicht GEMA-freie Musik.
Muss ich mir jetzt CDs holen, die GEMA-frei sind??? -
Filme sind tückisch.
Hier ist die entsprechende GEMA-Seite.Für Videos zu Hause darf man natürlich nehmen, was man will.
Gibt man die Filme weiter, ist das nicht mehr so.
1. Für Hintergrundmusik in Filmen muss man sich erst mal die Genehmingung des Rechtebesitzers einholen. Das ist *nicht* die GEMA, sondern der Komponist oder Verlag. Das ist das Nutzungsrecht. 2. Dann braucht man das Vervielfältigungsrecht, das gibt's von der GEMA, gar nicht mal so teuer. Aber Papierkram. Kostenlose weitergegebene DVDs sind dabei deutlich billiger als welche, die etwas kosten - und sei es auch nur der Selbstkostenpreis. Und 3. gilt das alles bislang nur für das Lied als solches - wenn man ein Lied von einer CD übernimmt, braucht man die eventuell mit Geld verbundene Erlaubnis des CD-Produzenten (der ja nicht mit dem Komponisten/Verlag des Liedes als solchem identisch sein muss).Was ich nicht weiß, ist das interessanteste: Darf ich meinen Privatfilm mit CD-Musik jemand anderem kopieren? Vielen anderen? Ziemlich sicher bin ich, dass man sich nicht mal die Unkosten erstatten lassen darf.
Ich würde es natürlich trotzdem weiter machen. Das deutsche Urheberrecht ist grässlich. Ich sag nur: Videos im Unterricht anschauen, oder Tagesschau-Aufnahmen vom Vorabend. Nein, auch keine zwei Minuten sind erlaubt. Nur Schulfernsehen (und nur, wenn die Aufnahme nicht älter als ein Jahr ist) und Material der Bildstellen. Aber rnicht weitersagen.
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Zitat
Herr Rau schrieb am 14.03.2006 18:04:
Ich würde es natürlich trotzdem weiter machen. Das deutsche Urheberrecht ist grässlich. Ich sag nur: Videos im Unterricht anschauen, oder Tagesschau-Aufnahmen vom Vorabend. Nein, auch keine zwei Minuten sind erlaubt. Nur Schulfernsehen (und nur, wenn die Aufnahme nicht älter als ein Jahr ist) und Material der Bildstellen. Aber rnicht weitersagen.Was Aufnahmen aus dem Fernsehen angeht, stimmt das.
"Privat kopierte" Filme sind auch nicht legal vorführbar.
Bei "ehrlilch gekaufen" Filmen sieht es etwas anders aus:Zitat
Zu der Frage, ob Filme auf privat gekauften oder entliehenen Medien im Unterricht verwendet werden dürfen, besteht eine grundsätzliche Kontroverse. Einerseits greift die Vorführung eines Films vor der Schulklasse in keines der gesetzlichen Verwertungsrechte ein, deren Ausübung dem Urheber und den sonstigen Berechtigten vorbehalten ist. ...
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=404248.htm- Martin
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Vielen Dank, ich bin ein wenig schlauer.
Heidi
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