Teil-Schulpflicht

  • Mit diesem Thread möchte ich nicht wieder die Diskussion um die Schulpflicht entfachen, es geht mir vielmehr um eine Information zur Schulpflicht.


    An meiner Schule ist ein Schüler, der nur gelegentlich zum Unterricht kommt, bei einer auswärtigen Veranstaltung sich wohl sehr schlecht benommen hat und Sachen zerstört hat, wo die Schule jetzt die Schadensregulierung 'am Hals hat'.
    Gestern sagte der Rektor, dass da was passieren müsse, er sei ja 18. Als ich dann meinte, er sei ja dann nicht mehr schulpflichtig, sagte er, der Schüler sei "teil-schulpflichtig".


    Ich dachte, die Schulpflicht endet mit 18? Was ist denn Teil-Schulpflicht?

  • Hi,
    hab auch mal gestöbert und unter


    http://www.leu.bw.schule.de/bi…fl.html#Schulpflicht-allg


    das hier gefunden (allerdings für Ba-Wü):


    "Im Anschluss an die Grundschule muss eine der 3 weiterführenden Schularten besucht werden (Sekundarstufe I). Die Besuchspflicht beträgt fünf Jahre."


    Vielleicht ist ja mit Teil-Schulpflicht dann gemeint, dass der Schüler zwar schon 18 ist, aber noch keine 5 Jahre auf der weiterführenden Schule... Aber vom Alter her dürfte das wohl nicht zutreffen, oder?


    Aber würde mich auch interessieren, wie das ist. Vielleicht findet ja noch jemand was!
    puppy

    Verzeih Deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen!

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  • Wenn ich mich irre, korregiert mich gerne.
    Ich habe es so in Erinnerung:


    Die Vollzeitschulpflicht endet nach 9 bzw. 10 Schuljahren, das enspricht der Zeit, in der die Schüler auf einer normalen Schule sind. Im Anschluss besteht noch eine Teilzeitschulpflicht, der z.B. durch den Besuch einer Besuchsschule während einer Ausbildung genüge getan wird. Allerdings gibt es noch weitere Möglichkeiten die Teilzeitschulpflicht zu erfüllen. Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz haben, müssen daher eine andere schulische Einrichtung besuchen.
    Die Teilzeitschulpflicht beträgt 2 oder 3 Jahre.


    LG, silja

  • Ja, das hab ich auch so in Erinnerung.
    Aber ist Teil-Schulpflicht gleich Teilzeitschulpflicht? Denn wenn jemand 18 ist, ist, soviel ich weiss, jegliche Schulpflicht erfüllt. Wie z.B., nachdem man Abitur gemacht hat.

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  • Wie viele Jahre jeweils Voll- bzw. Teilzeitschulpflicht besteht, weiß ich nicht. Ich meine aber, dass man auf insgesamt 13 Jahre kommen muss.
    An einem Gym hätte man die nach dem Abi erfüllt und mit einem anderen Schulabschluss und einer sich anschließenden 3-jährigen Berufsausbildung auch.

  • Aktenklammer, das würde mich jetzt aber interessieren. Frag doch nächste Woche beim Rektor nochmal nach. Der hat`s schließlich gesagt, dann muss er auch wissen, wie das aussieht. :)

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  • Zitat

    silja schrieb am 11.03.2006 15:41:
    Wenn ich mich irre, korrigiert mich gerne.
    Ich habe es so in Erinnerung:


    Die Vollzeitschulpflicht endet nach 9 bzw. 10 Schuljahren, das enspricht der Zeit, in der die Schüler auf einer normalen Schule sind. Im Anschluss besteht noch eine Teilzeitschulpflicht, der z.B. durch den Besuch einer Besuchsschule während einer Ausbildung genüge getan wird. Allerdings gibt es noch weitere Möglichkeiten die Teilzeitschulpflicht zu erfüllen. Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz haben, müssen daher eine andere schulische Einrichtung besuchen.
    Die Teilzeitschulpflicht beträgt 2 oder 3 Jahre.


    LG, silja


    Das dürfte so stimmen.

    ...nur an Blumen fehlts im Revier, ich putze mein Motorrad dafür...

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