Mit diesem Thread möchte ich nicht wieder die Diskussion um die Schulpflicht entfachen, es geht mir vielmehr um eine Information zur Schulpflicht.
An meiner Schule ist ein Schüler, der nur gelegentlich zum Unterricht kommt, bei einer auswärtigen Veranstaltung sich wohl sehr schlecht benommen hat und Sachen zerstört hat, wo die Schule jetzt die Schadensregulierung 'am Hals hat'.
Gestern sagte der Rektor, dass da was passieren müsse, er sei ja 18. Als ich dann meinte, er sei ja dann nicht mehr schulpflichtig, sagte er, der Schüler sei "teil-schulpflichtig".
Ich dachte, die Schulpflicht endet mit 18? Was ist denn Teil-Schulpflicht?