Hallo!
Ich habe schon versucht nach meinen Problemen bzw. Fragen im Archiv zu suchen, bin aber leider nicht fündig geworden. Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe es nun endlich geschafft, eine Stelle in der Grundschule zu bekommen und nicht mehr als Aushilfslehrerin zu arbeiten. Ich bin seit dem 01.02.06 im niedersächsischen Schuldienst als Angestellte beschäftigt - mit 25 Stunden. Das bedeutet, dass ich drei Jahre als Angestellte arbeite, um anschließend verbeamtet zu werden (habe ich natürlich auch in dem Vertrag angekreuzt!). Nach den drei Jahren heißt es, dass ich übernommen werde. Leuchtet ja auch ein, dass ich dann als Beamtin einen Job haben sollte. Nun habe ich neben dem Studium schon sehr viel als Vertretungslehrerin gearbeitet (über 2 Jahre lang) und direkt nach dem Referendariat habe ich 14 1/2 Monate als Feuerwehrlehrkraft mit 25 Stunden gearbeitet. Ich habe immer gehört, dass beide Zeiten (Vertretung und Feuerwehr) für die Verbeamtung angerechnet werden; sprich: ich müsste nicht drei Jahre lang warten. Ich habe schon herumtelefoniert, aber wirklich schlauer bin ich auch nicht geworden. Eine Aussage war u.a. auch, dass ich ja einen normalen Vertrag hätte und nicht Springerin bin (die gibts ja hier auch nicht mehr!), so dass ich also auf keine Anrechnung hoffen brauche. Wenn ich aber noch ein Jahr Feuerwehr gemacht hätte, wäre ich verbeamtet worden!! Klingt für mich nicht einsichtig und reagiere dann auch sauer darüber. Der Kommentar war nur, dass ich sicher von der Landesschulbehörde nicht darüber informiert wurde... NATÜRLICH NICHT! Denn die geben bestimmt keine Nachteile für sich selbst bekannt. Habe ich nun wirklich gar keinen Anspruch auf eine vorzeitige Verbeamtung? Wer ist in einer ähnlichen Lage und kann mir Tipps geben?!
Eine andere Frage: bei uns an der Schule werden im kommenden Schuljahr aufgrund Schülermangels drei Klassen (2.Schj.) zu zwei zusammengelegt. D.h. eine Lehrkraft ist über und muss abgeordnet werden. Ich bin nun die letzte Lehrkraft, die eingestellt wurde und ich habe auch keine Bindung (Ehemann, Kinder). Da ich zum neuen Schuljahr meine 4. Klasse abgebe und eine 1. Klasse übernehmen würde, spricht wieder nichts dagegen abgeordnet zu werden.
Nun zu meiner Frage: Kann ich als Angestellte überhaupt abgeordnet werden? Habe gehört, dass dieses nur Beamten passieren kann und angestellte Lehrer wären dabei ausnahmsweise mal geschützt?! Wäre froh, wenn ich Gewissheit hätte und mir jemand helfen könnte. Ich habe mich gerade so gut in der Schule eingelebt...
LG, scream