Hallo,
am Freitag stand in unserer Tageszeitung ein interessantes Urteil zum Thema Lehrer und Unterrichtsbesuch.
Die Tageszeitung ist die Rheinpfalz, für diejenigen, die es interessiert.
Urteil: Lehrer auf Probe
muss Schulaufsicht zulassen
KOBLENZ (epd). Lehrer müssen im Beamtenverhältnis auf Probe unangemeldeten Unterrichtsbesuch durch die Schulaufsicht zulassen. Eine Verweigerung des Zutritts sei ein rechtmäßiger Entlassungsgrund, befand das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einer Eilentscheidung. In dem konkreten Fall (Aktenzeichen 2 B 11340/05.OVG) hatte eine Realschullehrerin aus dem Westerwald während ihrer Probezeit einem Schulaufsichtsbeamten und dem stellvertretenden Schulleiter den Unterrichtsbesuch verweigert, weil dieser nicht angekündigt war, so das Gericht. Die Lehrerin sei wegen mangelnder Bewährung zu Recht sofort aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Das Gericht berief sich auf die beamtenrechtliche Gehorsamspflicht der Lehrkraft. Sie müsse vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit jederzeit an der Feststellung ihrer Eignung für den Lehrerberuf mitwirken. Es sei sicherzustellen, dass die Lehrkraft immer und nicht nur bei angekündigten Besuchen optimal auf den Unterricht vorbereitet sei.
Also wie man in der Probezeit sich einen solchen Schnitzer erlauben kann...
Dabei hatte die Lehrerin wahrscheinlich nur Angst, dass das Thema nicht so ergiebig ist. Vorbereitet war sie sicherlich.
Doris