Schulgesetz NRW
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Schlagt mich bitte nicht, wenn's falsch ist, aber ich habe es ganz vage so im Kopf (mein Examen ist ja schon ein halbes Jahr her :O )
- die AschO ist durch das Schulgesetz abgelöst worden-die BASS (Bereinigte amtliche Sammlung Schul-irgendwas) ist weiterhin gültig (darin stehe ja auch solche Dinge wie der 'Wandererlass' usw.), mit Ausnahme der AschO - denn die heißt ja jetzt Schulgesetz.
-die BASS hat zumeist der Rektor in Obhut, aber jeder Lehrer darf sie nutzen - es gibt sicherlich an jeder Schule eine.
Bitte verbessern, wenn ich Müll geschrieben habe!
carla
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Soweit ich weiss, können alle Eltern bei der Schule Einsicht in die relevanten Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Vorschriften, Durchführungsbestimmungen und was-noch-alles nehmen. Wäre sonst ja auch noch schöner.
- Martin
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Zitat
oh-ein-papa schrieb am 12.02.2006 21:00:
Soweit ich weiss, können alle Eltern bei der Schule Einsicht in die relevanten Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Vorschriften, Durchführungsbestimmungen und was-noch-alles nehmen. Wäre sonst ja auch noch schöner.Die BASS kann man natürlich, wie jede andere Rechtsvorschrift auch, bei entsprechenden Fachverlagen als Privatmann kaufen:
http://www.bildungsportal.nrw.…le/System/Recht/BASS.html
Nele
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Ja klar, aber nicht nur.
http://www.bildungsportal.nrw.…le/System/Recht/BASS.htmlZitatAmtsblatt und BASS stehen allen an der Schule Beteiligten, insbesondere den Eltern, in der Schulbibliothek zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe zur Verfügung.
- Martin
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Zitat
oh-ein-papa schrieb am 12.02.2006 21:59:
Ja klar, aber nicht nur.
http://www.bildungsportal.nrw.…le/System/Recht/BASS.htmlKlar. Und das ist ja auch richtig so.
Nele
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Habe auch nicht gemeint, dass nur Lehrer dort nachlesen dürften!
War mehr darauf bezogen, dass vielen Kollegen die Existenz dieses BASS-Ordners gar nicht bekannt ist, auch weil er irgendwo im Zimmer des SLs lagert, obwohl er doch auf jeden Fall dem ganzen Kollegium (und natürlich allen interessierten Eltern ) zugänglich sein sollte.
LG
carla
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