Verbeamtung an einer Privatschule?

  • Zitat

    Frutte55 schrieb am 05.02.2006 11:58:
    .......
    Die Frage ist eher, ob ich mit meinem Abschluss überhaupt dort arbeiten darf. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Schulleiterin gerne Altschülerinnen anstellt, da sie sich bei ihnen sicher sein kann, dass diese das Schulkonzept unterstützen und sich bereits an der Schule auskennen.


    Gibt es irgendeine Möglichkeit einen Abschluss für die Sekundarstufe nachzuholen, wenn ich bereits einen Abschluss für die Primarstufe habe? ?( Vielleicht durch eine Fortbildung oder ein Aufbaustudium?


    Das dürfte nur durch ein Zweitstudium möglich sein.
    Als GS-Lehrerin wirst du an einem "Ersatz"gymnasium wohl keine Chance haben. Die Privaten Ersatzschulen bekommen nämlich die Lehrergehälter vom Staat erstattet - allerdings nur, wenn diese die erforderliche Lehrbefähigung für die zu unterrichtende Schulstufe besitzen.


    Auch wenn deine frühere Schulleiterin dich sympathisch findet - dein Gehalt wird sie nicht aus der eigenen Tasche zahlen
    :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Ich habe auch noch eine Frage dazu: angenommen man wird an einer kirchlichen Schule verbeamtet, muss aber dann aus irgendwelchen Gründen umziehen und kann nicht an der Schule bleiben. Dann muss ich mich ja an einer staatlichen Schule so bewerben, als wäre ich nie in der Schule gewesen, oder? (Falls keine kirchliche Schule in der Gegend ist)

  • Kommt darauf an, ob du Kirchenbeamter bist oder an der Privatschule mit Besuch des staatliche Schulamtes verbeamtet wurdest - und dann an der Privatschule als beurlaubter Beamter werkelst.


    Im letzten Fall bist du Beamter des Staates und hast somit das Anrecht auf Zuweisung einer Stelle. Das kann dann natürlich auch in Hintertupfingen hinter Hahnenfeld sein....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • An einer staatlich anerkannten kirchlichen oder Ersatzschule wird man verbeamtet, erhält aber die Bezeichnung (z.B.) Studienrat i.K. (im Kirchendienst) oder i.E. (im Ersatzschuldienst).
    Kirchendienst sind (zumindest in NRW) die Schulen, die von den Bistümern getragen werden, Ersatzschuldienst meint die Schulen, die zu Ordensgemeinschaften gehören. Meiner Erfahrung nach wird in diesen Schulen zögerlicher verbeamtet, das mag dieser Tage aber besser geworden sein.
    Ein Wechsel in den Landesdienst ist möglich, bzgl. NRW weiß ich, dass man sich nach der Freistellung von der Privatschule ins ganze reguläre Bewerbungsverfahren des Landes begeben muss (schulscharf oder Liste).
    An katholischen Gymnasien des Erzbistums Köln werden ausschließlich katholische Lehrkräfte beschäftigt, abgesehen von Kollegen für ev. Religion natürlich. Eine gewisse Identifikation mit dem Glauben ist absolut notwendig, das wird in den Vorstellungsgesprächen auch abgefragt.

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