Vater möchte, dass Schule HA per E-Mail oder Fax schickt

  • Ich habe heute in den Nachrichten Folgendes gehört: der Vater einer Schülerin - 13 Jahre alt -, die nur seltener die Hausaufgaben macht, hat geklagt. Er beruft sich auf eine Art Hausaufgabengesetz und will, dass sie Schule ihm per E-Mail oder Fax die Hausaufgaben seiner Tochter zukommen lässt. Die von der Schule vorgeschlagene Lösung, dass die Tochter die HA in ein HA-Heft einträgt und die Lehrer sie unterschreiben, hat er abgelehnt.


    Wie stellt der Vater sich das denn bitte vor?? Man male sich das für Schulen mit 1000 und mehr Schülern aus ...
    Ich bin sehr gespannt auf das Urteil ...

  • Lass es uns wissen, wenn es ein Urteil gibt. Ich finde das interessant.


    Wir hatten sogar mal eine Zusage der Schule über deinen Vorschlag. Es hat kein einziges Mal tatsächlich stattgefunden.


    Insofern..........


    Grüße Enja

  • Jetzt ist meine Vermutung, dass es mehr Leute mit Realitätsfernheit gibt, als man braucht, bestätigt... 8o


    und ich bin auch äußerst gespannt auf das Urteil...

    "Wenn zwei Philosophen zusammentreffen, ist es am vernünftigsten, wenn sie zueinander bloß 'Guten Morgen' sagen."


    -- Jean Paul Sartre, franz. Philosoph

  • Das stand vor kurzem bei uns in der Zeitung. Der Vater möchte doch tatsächlich die Hausaufgaben EINEN MONAT !!! im Voraus haben. Da frage ich mich allerdings auch, wie das gehen soll. ?(
    Bin auch gespannt, wie das weitergeht.


    LG


    bine

  • Zitat

    Aktenklammer schrieb am 16.01.2006 15:45:


    Er beruft sich auf eine Art Hausaufgabengesetz und will, dass sie Schule ihm per E-Mail oder Fax die Hausaufgaben seiner Tochter zukommen lässt.


    Na und? Das wären (bezogen auf alle Schüler) an unserer Schule "nur" ungefähr 15 000 E-Mails pro Woche.
    Wo ist das Problem? ;)


    Übrigens, wo arbeitet denn dieser Typ? Vielleicht bei einem Internet-Provider ...


    Gruß


    Animagus

  • Die meisten Lehrer werden die HA doch gerne am heimischen Dienst-PC in das Content-Management-System der Homepage ihrer Schule eintragen.


    Aber ob sie das dann auch über ihren Dienst-PDA an den Unterrichtsfortschritt angepasst bekommen? Und ein paar Tafel-Schnappschüsse mit der integrierten DigiCam würde das Ganze ja abrunden.


    Die Anzeige auf dem Klassenzimmer-Beamer wird hoffentlich kein Problem, und ein Bluetooth-Download auf die Handys der Schüler ist ja nicht gefordert.


    Na warten wir das Urteil erstmal ab...


    - Martin ;)

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 16.01.2006 16:49:
    Das ganze spielt in NRW. Er bezieht sich wohl hierauf, also auf den Erlass, auf welche Stelle genau weiß ich nicht:


    http://www.bildungsportal.nrw.de etc. etc. (habe ich mir mal erlaubt zu kürzen (Bolzbold))


    Also diese Vorschrift ist meines Erachtens sogar ein zentrales Argument GEGEN die Forderung des Vaters.


    Zitat


    Da steht: Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wirder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind unzulässig.


    Somit kann der Vater das gar nicht fordern, weil so lange im voraus der Unterricht nicht auf die Stunde genau zu planen ist.


    Thema gegessen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Warte mal ab, was der Richter davon hält. Die Wahrscheinlichkeit, dass er selber Kinder hat, ist größer, als dass er Lehrer ist....


    Vor Gericht und auf hoher See 8)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 16.01.2006 16:59:
    Wieso???? Hast du deinen Unterricht etwas nicht so lang im Voraus minutiös geplant?? Du wirst ja wohl heute schon wissen, was du am 15. Februar tun wirst. Tzz, dann kann das ja mit den Schülern nichts werden.


    Mal im Ernst:


    Kann ein Elternteil eine Leistung seitens der Schule einklagen, die auf einem Missstand basiert, den die Schule von sich aus nicht zu vertreten hat?
    Wo wäre das Problem, wenn er das Hausaufgabenheft, dass die Tochter zu führen hat, täglich kontrolliert?


    Abgesehen davon würde er damit in der Tat einen Präzedenzfall sondergleichen schaffen, weil ich mir vorstellen könnte, dass man dann später versucht nicht gemachte Hausaufgaben damit zu "rechtfertigen", dass die Aufgaben ja nicht "ordnungsgemäß" per Fax oder Internet zugestellt wurden.


    Ja geht's noch???


    Gruß
    Bolzbold

  • Das SchulG von NRW erlegt dem Schüler u.A. die Pflicht auf, die HA zu erledigen.
    Sofern der Schüler nicht volljährig ist, geht die Aufsichtspflicht dafür vielleicht auf die Erziehungsberechtigten über?
    Und diese fordern nun kontinuierliche Informationen über den konkreten Inhalt der HA, damit sie diese zuverlässig erledigen lassen können?


    Ich meine - ihr Kind verstößt immerhin gegen Gesetze, das darf man ja nicht auf die leichte Schulter nehmen. ;)



    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von oh-ein-papa ()

  • Ich habe vor einigen Jahren in einer G-Schule, in der ich mich vorstellte, gesehen, dass die Eltern vor und nach einer Woche über die Planung informiert wurden. Das gefiel mir sehr. Es ging dort allerdings nicht um Hausaufgaben, da Ganztagsschule.


    In meinem zieldifferenten Unterricht wäre es völlig unmöglich, im voraus über Hausaufgaben zu unterscheiden. Ich sehe erst in der jeweiligen Stunde, wieviel Übungsbedarf das einzelne Kind zu einem Thema hat.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner


  • Cool

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

  • Hallo,


    ich dachte ja zuerst, dass dies ein ziemlich früher Aprilscherz ist, aber der Junge hat wirklich ein Rad ab.


    Er sollte wohl eher mal an der Erziehung seiner Tochter arbeiten, damit sie lernt, dass man Pflichten erfüllt.


    Anstatt Gerichte mit so etwas zu beschäftigen, sollte er sich Gedanken machen, was er versäumt hat.


    Also ich hoffe, dass ein Verwaltungsrichter nachdenkt und die Konsequenzen abklärt.


    Außerdem müsste es selbst einem Nichtpädagogen klar sein, dass man Unterricht nicht so exakt planen kann.


    Also Menschen gibt es.....


    Doris

Werbung