Mal so eine (hoffentlich auf lange Sicht) theoretische Frage an die Rechtsexperten unter euch:
Was passiert eigentlich, wenn man relativ kurz nach der Lebenszeitverbeamtung berufsunfähig wird? Bekommt man überhaupt irgendwelche Versorgung? Endet man als Sozialhilfeempfänger, wenn keine sonstige Absicherung vorhanden ist?
Grüße
Birgit