Hallo,
habe gerade erfahren, das man - sollte man nach dem Referendariat arbeitslos werden - keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sondern direkt in ALG II (??) rutscht, da man ja als Referendar keine Einzahlungen tätigen konnte.
Kann man dem Abhelfen, indem man zwischendurch einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob annimmt? Denn es heißt ja, glaube ich, man muss innerhalb von 2 oder einem Jahr etwas eingezahlt haben.
wer weiß genaues?
Viele Grüße
S.