... nur der Klassenlehrer oder auch ein Fachlehrer?
Meine mich an letzteres erinnern zu können, finde aber gerade die passende Internetseite nicht.
Einen schönen Abend,
der löwe
... nur der Klassenlehrer oder auch ein Fachlehrer?
Meine mich an letzteres erinnern zu können, finde aber gerade die passende Internetseite nicht.
Einen schönen Abend,
der löwe
Da müsstest Du mal in Eurer Konferenzordnung schauen. Meine, dass es in Ba-Wü so ist, dass jeweils der Vorsitzende einer Konferenz, also in diesem Falle ist der Klassenlehrer der Vorsitzende einer Klassenkonferenz, einberuft.
Gruß vom
Super-Lion an den Löwe
ZitatSuper-Lion schrieb am 19.01.2006 18:04:
Da müsstest Du mal in Eurer Konferenzordnung schauen. Meine, dass es in Ba-Wü so ist, dass jeweils der Vorsitzende einer Konferenz, also in diesem Falle ist der Klassenlehrer der Vorsitzende einer Klassenkonferenz, einberuft.
Gruß vom
Super-Lion an den Löwe
Das stimmt, im Einvernehmen mit dem Schulleiter.
Wobei auch der Schulleiter den Klassenlehrer dazu "verdonnern" kann, eine Klassenkonferenz einzuberufen.
Klassenlehrer oder Schulleiter dürfen. Als Klassenlehrer berufe ich aber gerne eine Klassenkonferenz ein, wenn ein Fachlehrer dies wünscht.
Danke!
ich hörte, dass ausserdem ein fünftel der Mitglieder einer Konferenz schriftlich eine solche Beantragen können, sollte der Klassen oder Fachlehrer dieses nicht wollen.
Zitat4.6.2 Einberufung auf Verlangen
Eine Konferenz ist einzuberufen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt. Die Sitzung hat innerhalb von sieben Tagen stattzufinden, ggf. so rechtzeitig, dass noch im Sinne eines gestellten Antrages verfahren werden kann.
entnommen aus:
ZitatKonferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen
RdErl. d. MK v. 10.1.2005 - 35.4 - 81 711 (SVBl Nr.3/2005 S.125) - VORIS 22410
Werbung