Hallo!
Ich wollte einfach mal wissen, wie das rein rechtlich ist:
darf man ein Gedicht einfach so in der Rechtschreibung ändern?
Dass man es als Lehrerin normalerweise halt einfach macht, ist mir schon klar, aber DARF man das?
Meine Seminarleiterin hat mir als Fehler angekreidet, dass ich "daß" gelassen habe in einem Gedicht - mir ist es schlichtweg nicht aufgefallen und in meiner "Not" ( ) habe ich halt mit dem Urheberrecht argumentiert, was sie aber nicht so sieht - daher jetzt mein Interesse.
Lieben Gruß,
gudsek