ZitatÜbrigens: Computer auf denen schülerbezogene Daten wie zum Beispiel Noten gespeichert sind, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen auf keinen Fall ans Internert angeschlossen oder sonstwie nach außen zugänglich vernetzt sein.
Ich hab's oben schon geschrieben, ich sags noch mal: Das stimmt nicht. Es gilt nur: "Besondere Schutzmaßnahmen vor unerwünschten Zugriffen sind auch bei einem Internetzugang eines Rechners mit Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten zu treffen" (Es folgt ein Katalog mit Voschlägen.) Aus: "Erläuternde Hinweise für die Schulen zum Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes". An der Stelle geht es allerdings um Verwaltungsrechner der Schule mit Internetzugang, andere Stellen sagen Ähnliches für private Rechner.